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Fahrtkosten absetzen trotz Erstattung durch den Arbeitgeber?

Verfasst: 11. Dez 2015, 12:09
von maxmusi
Hallo zusammen,

ich wohne in A, meine Tätigkeitsstätte ist in B (~8km einfacher Weg) und ich habe Schulungen in C. Von A nach C sind es ca. 26km, die Differenz zu einem "normalen" Arbeitstag beträgt somit 18km.

Wenn mir mein Arbeitgeber die Fahrtkostendisfferenz von 18km in beide Richtungen erstattet, also 36km*30ct/km=11,40EUR, wie muss ich das dann bei der Steuererklärung angeben?

Kann ich den Posten ganz weglassen zur Vereinfachung?
Oder kann ich die Fahrt gar als Werbungskosten geltend machen (mein intuitiver Menschenverstand sagt mir zwar, dass ich dann ja "doppelt" davon profitieren würde, aber vielleicht ist das ja trotzdem notwendig; nicht, dass das FA denkt, die 11,40EUR wären "normaler" Lohn, den es zu versteuern gilt...?

Oder hängt das davon ab, wie mir das der Arbeitgeber auszahlt - also ob steuerfrei, oder pauschal mit einem fixen Steuersatz versteuert?

Danke vorab!

Re: Fahrtkosten absetzen trotz Erstattung durch den Arbeitgeber?

Verfasst: 12. Dez 2015, 13:36
von maxmusi
Ok, ich habe nochmal recherchiert. Scheinbar muss ich nach "Reisekosten" und nicht nach "Fahrtkosten" googeln, dann finde ich auch relativ viele Seiten. 100% klar ist es mir jedoch noch nicht genau.

Beispiel, was ich gefunden habe:
"Erstattet der Arbeitgeber die als Werbungskosten abzugsfähigen Reisekosten, wird der erstattete Betrag nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt - unterliegt auch nicht der Sozialversicherung. Wenn der Arbeitgeber einen geringeren Erstattungsbetrag zahlt, darf der Arbeitnehmer die Differenz als eigene Werbungskosten geltend machen.
Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nach festen unternehmenseigenen Sätzen erstattet, bleiben für den Arbeitnehmer nur diejenigen Beträge steuerfrei, die nicht über den amtlichen Pauschsätzen liegen. Dies führt in solchen Fällen dazu, dass zusätzlich Lohnsteuer auf die überhöhte Erstattung entrichtet muss.
"

Mein Arbeitgeber erstattet mir von meiner Reise ja nur die Differenzstrecke zur eigentlichen ersten Tätigkeitsstätte, also in obigem Beispiel die 18km. Diese jedoch zum steuerlichen Höchstsatz von 30ct/km. D.h. ich nehme an, dass diese steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden und daher NICHT als Reisekosten und/oder Werbungskosten abzugsfähig in der Erklärung einzutragen sind.

Was ist nun jedoch mit der Differenz zur vollen Strecken (obiges Beispiel 8km je Richtung), die mir mein Arbeitgeber ja nicht erstattet. Kann ich diese dann trotzdem noch von den WK absetzen?