Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?
Verfasst: 11. Dez 2015, 12:04
Hallo zusammen,
kurz und bündig:
Zum 01.02.2015 habe ich wegen Berufseinstieg in einer anderen Stadt B dort eine Wohnungangemietet, bin jedoch erst zum 28.02.2015 aus meinem Vertrag in A gekommen.
Den Umzug habe ich mit einer Spedition vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, jedoch erst zum 10.02.2015. D.h. ich hatte im Februar zwei Wohnungen, die ich bezahlen musste, und bin vom 01.-10.02.2015 von A zu meiner Tätigkeitsstätte gependelt, und erst ab dem 11.02.2015 von B aus.
Wie setze ich hier die Kaltmiete der zweiten Wohnung ab? Muss ich die günstigere Wohnung nehmen, oder muss ich vom 01.-10. prozentual (knapp 1/3 des Monats) der Wohnung in B, und vom 11.-28. die Wohnung in A absetzen (also jeweils die, in der ich zu dem Zeitpunkt NICHT gewohnt habe)?
Und was ist mit den Fahrten von A zur Tätigkeitsstätte: Gilt hier nur die einfache Distanz, oder kann ich hier die doppelte Strecke absetzen (weil man ja davon ausgeht, dass sich die Pendlerpauschale von 30ct/km auf die Strecke zw. B und Tätigkeitsstätte bezieht -- somit wäre A<->Tätigkeitsstätte eine "gesonderte Fahrt").
Danke vorab!
kurz und bündig:
Zum 01.02.2015 habe ich wegen Berufseinstieg in einer anderen Stadt B dort eine Wohnungangemietet, bin jedoch erst zum 28.02.2015 aus meinem Vertrag in A gekommen.
Den Umzug habe ich mit einer Spedition vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, jedoch erst zum 10.02.2015. D.h. ich hatte im Februar zwei Wohnungen, die ich bezahlen musste, und bin vom 01.-10.02.2015 von A zu meiner Tätigkeitsstätte gependelt, und erst ab dem 11.02.2015 von B aus.
Wie setze ich hier die Kaltmiete der zweiten Wohnung ab? Muss ich die günstigere Wohnung nehmen, oder muss ich vom 01.-10. prozentual (knapp 1/3 des Monats) der Wohnung in B, und vom 11.-28. die Wohnung in A absetzen (also jeweils die, in der ich zu dem Zeitpunkt NICHT gewohnt habe)?
Und was ist mit den Fahrten von A zur Tätigkeitsstätte: Gilt hier nur die einfache Distanz, oder kann ich hier die doppelte Strecke absetzen (weil man ja davon ausgeht, dass sich die Pendlerpauschale von 30ct/km auf die Strecke zw. B und Tätigkeitsstätte bezieht -- somit wäre A<->Tätigkeitsstätte eine "gesonderte Fahrt").
Danke vorab!