Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?

Beitrag von maxmusi »

Hallo zusammen,

kurz und bündig:
Zum 01.02.2015 habe ich wegen Berufseinstieg in einer anderen Stadt B dort eine Wohnungangemietet, bin jedoch erst zum 28.02.2015 aus meinem Vertrag in A gekommen.

Den Umzug habe ich mit einer Spedition vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, jedoch erst zum 10.02.2015. D.h. ich hatte im Februar zwei Wohnungen, die ich bezahlen musste, und bin vom 01.-10.02.2015 von A zu meiner Tätigkeitsstätte gependelt, und erst ab dem 11.02.2015 von B aus.

Wie setze ich hier die Kaltmiete der zweiten Wohnung ab? Muss ich die günstigere Wohnung nehmen, oder muss ich vom 01.-10. prozentual (knapp 1/3 des Monats) der Wohnung in B, und vom 11.-28. die Wohnung in A absetzen (also jeweils die, in der ich zu dem Zeitpunkt NICHT gewohnt habe)?

Und was ist mit den Fahrten von A zur Tätigkeitsstätte: Gilt hier nur die einfache Distanz, oder kann ich hier die doppelte Strecke absetzen (weil man ja davon ausgeht, dass sich die Pendlerpauschale von 30ct/km auf die Strecke zw. B und Tätigkeitsstätte bezieht -- somit wäre A<->Tätigkeitsstätte eine "gesonderte Fahrt").

Danke vorab!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?

Beitrag von muemmel »

also jeweils die, in der ich zu dem Zeitpunkt NICHT gewohnt habe Genau - Wohnen gehört zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung und ist nicht absetzbar. Die Leerstände aber verdanken Sie einem berufsbedingten Umzug - daher kann man die Kosten absetzen.
somit wäre A<->Tätigkeitsstätte eine "gesonderte Fahrt" Nö, das war die Fahrt Wohnort-Arbeitsort und die wird ganz normal mit den Entfernungskilometern abgesetzt.
maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Re: Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?

Beitrag von maxmusi »

Ok, danke, passt.
Und was ist hier, wenn der AG eine Art umzugsbezogene Pauschale erstattet? Ich meine, mich zu erinnern, dass es 600EUR fix waren, unabhängig von den eigentlich entstandenen Kosten. Muss man das dann als Einnahme spezifizieren, oder wird das automatisch bereits vom AG auf dem Jahreslohnsteuerauszug mit vermerkt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umzug -> Übergang "doppelte Haushaltsführung" / Fahrtkosten?

Beitrag von muemmel »

Muss man das dann als Einnahme spezifizieren Zumindest muß man es als "erstattete Werbungskosten" angeben - logischerweise vermindert sich ja die Höhe absetzbarer WK um die WK, die man erstattet bekommt.
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