Hallo,
ich wohne in Berlin und arbeite in Lüneburg, dazu bin ich im Handel Tätig wo ich meinen freien Tag unter der Woche habe und somit mind. 2x die Woche fahren muss bei Wochen mit Feiertagen sogar 3x. Wenn ich meine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz abrechne stehen mir laut Gesetz aber pro Woche nur eine Heimfahrt zu und wird auch nur anerkannt.
Nun meine Frage, ist es möglich nicht die Wohnung sondern die Pendlerpauschale in Betracht zu ziehen und wird diese bei einer Entfernung von 300km überhaupt akzeptiert?
Vielen Dank im Voraus.
Zweitwohnung/Pendlerpauschale
Re: Zweitwohnung/Pendlerpauschale
Es kommt nicht darauf an was in Betracht zu ziehen ist, sondern was tatsächlich durchgeführt wurde.
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