Verlustvortrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Registriert: 16. Sep 2015, 23:44

Verlustvortrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Studium

Beitrag von logologo »

Hallo zusammen, meine Frage ist zwar etwas speziell aber ich hoffe trotzdem durch meinen Eintrag genug Info hinterlassen zu haben um eine Antwort zu erhalten welche nicht nur meinen Fall sondern allen Nutzer im diesem Forum bei ähnlich gelagerten Voraussetzungen weiter helfen kann.....

So nun zu dem Fall, meine Tochter hat nachdem sie eine Ausbildung mit Berufsabschluß und danach noch ca. 8 Monate gearbeitet hatte sich für ein Erststudium (also zunächst Schulabschluß, Azubi, Prüfung bestanden und im erlernten Beruf weitergearbeitet) an einer FH in Wohnortnähe (~60Km entfernt) eingeschrieben und ein Vollzeitstudium begonnen.
Nebenbei hat Sie während allen Semensterferien im ehmaligen Lehrbetrieb immer ca. 4-5 Wochen gearbeitet und paralell zum Studium als Tutor an der Hochschule geringfügig beschäftigt gewesen.
Nun haben wir mit der Einkommensteuer Erklärung für 2014 neben den wöchentlichen Heimfahrten zum Wohnort, (Sie wohnt mietfrei im Elternhaus, wohnung im 1. Stock Zimmer,Küche und Bad) auch Kosten für Verpflegung geltend gemacht. Die im Jahr 2014 abgefühten Steuern wurden in der Anlage N angegeben.

Das Computer Program hat einen vermutlichen Verlustvortrag errechnent und nun haben wir von der Sachbearbeiterin eine Schreiben erhalten in dem u.a. erwähnt wird das bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht wurden und dazu einen Fragebogen erhalten welcher bis zum 7.10.2015 vollständig ausgefüllt einzureichen ist.
Da ich mir nicht sicher bin was genau mit den diversen Fragen geprüft wird und wie wir diese beantworten können ohne die angegebenen entstandenen Kosten meiner Tochter abgelehnt werden.
Bitte richtig verstehen: Ich will hier keine Leistungen erschleichen sondern nur die im Zusammenhang mit dem Studium entstandenen Kosten akzeptiert bekommen und nicht durch eine evtl. falsche Interpretation des Fragenkataloges und Fehlerhafte antworten einen negativen Bescheid erhalten.

Kurz die Fragen des Finanzamtes:

1. bisherige Wohnanschrift
2. unterhalten sie einen eigenen Hausstand an ihrem bisherigen Wohnort
2.a ja: seit wann
2.b nein: wo übernachten sie wenn sie an ihren wohnort zurückkehren ....
3 wird in dieser Wohnung auch während ihrer beruflichen Abwesenheit hauswirtschaftliches leben geführt
4 wieviel quadratmeter hat die wohnung
5 aufgrund welchen rechts nutzen sie diese wohnung
6.a Falls Mietzahlungen oder sonstige Kostenübernahme bitte 3 nichtaufeinanderfolgende monate kontoauszüge
6.b im falle einer kostenlosen Nutzungsüberlassung geeignete unterlagen vorlegen z.b. lebensmittel käufe mit ec karte am ort der überlassenen wohnung
7 warum wird die unterkunft am bisherigen wohnort aufrecht erhalten

ich habe vorallem problem mit der antwort für 6.b und 7 und mit den begriffen "Beschäftigungsort = hier denke ich dass der Studienort gemeint ist und nicht die orte an denen während der semesterferien gearbeit wurde

Falls notwendig kann der Fragen Katalog als .pdf zur Verfügung gestellt werden und auch sonstige Fragen welche im Zusammenhang mit dem post sind werden gerne Zeitnah beantwortet.

schon mal vielen Dank im Voraus für alle Antworten zu dem Thema
Gruß
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Studium

Beitrag von StephanM »

Hi,

wenn sie keine Doppelte Haushaltsführung hat, dann hat sie Verpflegungsmehraufwendungen nur, wenn sie außerhalb von 1. Tätigkeitsstätte oder Wohnung mehr als 8 Stunden am Tag beruflich unterwegs ist.
Bei einem Vollzeitstudium zählt die FH/Uni früher als regelmäßige Arbeitsstätte und ich denke eine Finanzgericht würde es zukünftig als erste Tätigkeitsstätte ansehen, falls es zur Klage kommt.

Eine Doppelte Haushaltsführung besteht nur, wenn sie am Studienort eine Wohnung nimmt für die Zeit des Studiums in der Woche und ihren bisherigen Hausstand beibehält. Dieses ist nach deiner Schilderung aber nicht gegeben.

MfG
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Registriert: 16. Sep 2015, 23:44

Re: Verlustvortrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Studium

Beitrag von logologo »

zunächst mal danke für die antwort und gleich noch eine kleine nachfrage:
wie sieht es mit den fahrten vom studienort nach hause aus, können diese vollständig (hin und zurück) geltend gemacht werden und wenn ja zu welchne Satz?

gruß
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag für Ausgaben im Zusammenhang mit Studium

Beitrag von StephanM »

Hi,
die Fahrten sind je nach Einstufung entweder mit der Entfernungspauschale für die einfache Entfernung anzusetzen(1.Tätigkeitsstätte), wo ich hier von ausgehe, oder bei einer Auswärtstätigkeit für Hin- und Rückweg.

MfG
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