Beitragvon Tigerfox » 11. Sep 2015, 13:04
Ach daher. Wunderbar, danke.
Wenn ich den Artikel richtig lese, ist das dann aber eh nur graue Theorie, da das Urteil über die verfassungswidrigkeit einer (Un)Gleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildung noch nicht endgültig gefällt ist.
Da wohl die belegbaren Verlustvorträge meines Zweitstudiums für 2011 und 2012 zusammen so gering sind, dass nach Übertragung nach 2013 durch mein (geringes) Einkommen aus 2013 nur wenig davon übrig bliebe, bringt mir das ganze nur wirklich was, wenn ich auch die Verluste fürs Erststudium für 2008-2011 anerkannt bekomme.
Eigtl. habe ich mich geärgert, dass ich Anfang 2014 schon die Erklärung für 2013 gemacht habe und einfach angegeben habe, dass ich davon ausginge, dass aufgrund meines geringen Einkommens (~2.500€ für 2 Monate) alle gezahlten Steuern erstattet bekäme.
Mittlerweile denke ich aber, es macht nichts aus. Das Finanzamt hat 1.000€ Werbungskostenpauschale abgezogen, die ich mit Fahrtkosten, Semesterbeiträgen und sonstigem nie erreicht hätte, außerdem die Kosten für KV und PV und die Sonderausgabepauschale. Ich hätte also nichts anders gemacht.