Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Das Finanzamt veranschlagt nicht, das Finanzamt veranlagt...Werden die 1.900€ für private PV und KV wohl immer veranschlagt
Warum ?außerdem deswegen:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... rueck.html
Dann musst du für diese Jahre Steuererklärungen abgeben, das hat mit dem aktuellen Steuerbescheid ja nichts zu tun.Zusammengefasst, auch die Erstausbildung kann durch dieses Urteil für alle Jahre ab 2008 als Werbungskosten abgesetzt und somit als Verlustvortrag übertragen werden. Zumindest, bis der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt.
Für mich sind das allein 3.765€ an Studiengebühren und Semesterbeiträgen, die ich für diese Jahre noch belegen kann.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste