Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Hallo, ich suche Bestätigung zu folgendem Fall:
BWL-Student, vorher abgeschlossene Berufsausbildung und Fachhochschulreife in Wirtschaft/Verwaltung = Anfallende Aufwendungen gelten als Fortbildungskosten ( keine Ausbildungkosten ) und sind in voller Höhe ansetzbar und auf Folgejahre übertragbar.
Momentan habe ich die Qual der Wahl, ob ich meine für studienzwecke angemietete Wohnung als Zweit- oder Erstwohnsitz anmelde. Sollte ich diese als Zweitwohnung anmelden, muss ich eine Zweitwohnungssteuer von rund 30€/Monat zahlen. Bei einem Erstwohnsitz wird keine Steuer fällig.
Nun habe ich aber recherchiert, dass ich die Mietkosten des Zweitwohnsitzes steuerlich in der Einkommenssteuererklärung in voller Höhe geltend machen kann. Ein Erstwohnsitz profitiert hiervon nicht. Die Wohnung kostet 300€/Monat. Ich plane min. 1 Jahr die Wohnung zu mieten.
Zweitwohnsitz: Ich bezahle Zweitwohnungsteuern - jetzt - in Höhe von 360€ und kann einen Verlustvortrag von 3.600€ geltend machen.
Erstwohnung: Ich spare die Zweitwohnungssteuer, kann aber später keinen Verlustvortrag aufgrund der Wohnung geltend machen.
Habe ich das so richtig verstanden?
BWL-Student, vorher abgeschlossene Berufsausbildung und Fachhochschulreife in Wirtschaft/Verwaltung = Anfallende Aufwendungen gelten als Fortbildungskosten ( keine Ausbildungkosten ) und sind in voller Höhe ansetzbar und auf Folgejahre übertragbar.
Momentan habe ich die Qual der Wahl, ob ich meine für studienzwecke angemietete Wohnung als Zweit- oder Erstwohnsitz anmelde. Sollte ich diese als Zweitwohnung anmelden, muss ich eine Zweitwohnungssteuer von rund 30€/Monat zahlen. Bei einem Erstwohnsitz wird keine Steuer fällig.
Nun habe ich aber recherchiert, dass ich die Mietkosten des Zweitwohnsitzes steuerlich in der Einkommenssteuererklärung in voller Höhe geltend machen kann. Ein Erstwohnsitz profitiert hiervon nicht. Die Wohnung kostet 300€/Monat. Ich plane min. 1 Jahr die Wohnung zu mieten.
Zweitwohnsitz: Ich bezahle Zweitwohnungsteuern - jetzt - in Höhe von 360€ und kann einen Verlustvortrag von 3.600€ geltend machen.
Erstwohnung: Ich spare die Zweitwohnungssteuer, kann aber später keinen Verlustvortrag aufgrund der Wohnung geltend machen.
Habe ich das so richtig verstanden?
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Wo man seinen Erst- und wo man seinen Zweitwohnsitz angemeldet hat ist für die Einkommensteuer völlig irrelevant.
Es kommt allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Es kommt allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Danke für deine Antwort Petz.
Ich habe befürchtet, dass wenn ich die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelde, mir das Finanzamt sagt das es sich hier nicht um reine Fortbildungskosten handelt da ein Erstwohnsitz grundsätzlich nötig ist und nicht allein dem Grund des Studiums anzurechnen ist.
Wenn dem Finanzamt das aber egal ist bzw. gar nicht bekannt ist, dann werde ich die Wohnung sicherlich als Erstwohnsitz anmelden.
Nachtrag: Das es sich um eine Wohnung im Studentenwohnheim handelt, gehe ich davon aus das der Mietvertrag als Beleg für die "tatsächlichen Verhältnisse" ausreicht.
Ich habe befürchtet, dass wenn ich die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelde, mir das Finanzamt sagt das es sich hier nicht um reine Fortbildungskosten handelt da ein Erstwohnsitz grundsätzlich nötig ist und nicht allein dem Grund des Studiums anzurechnen ist.
Wenn dem Finanzamt das aber egal ist bzw. gar nicht bekannt ist, dann werde ich die Wohnung sicherlich als Erstwohnsitz anmelden.
Nachtrag: Das es sich um eine Wohnung im Studentenwohnheim handelt, gehe ich davon aus das der Mietvertrag als Beleg für die "tatsächlichen Verhältnisse" ausreicht.
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Was noch nicht erwähnt wurde: Es kommt die Verhältnisse des anderenWohnsitzes an. Wenn das nur ein Zimmer bei den Eltern ist, können Sie die steuerliche Absetzbarkeit der Miete nämlich knicken. Diesbezüglich gab es ab 2014 eine Änderung - insofern finden Sie im Web z. t. noch die gegenteilige Information, aber die ist veraltet.
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Hast du da mal eine Quelle?muemmel hat geschrieben:Was noch nicht erwähnt wurde: Es kommt die Verhältnisse des anderenWohnsitzes an. Wenn das nur ein Zimmer bei den Eltern ist, können Sie die steuerliche Absetzbarkeit der Miete nämlich knicken. Diesbezüglich gab es ab 2014 eine Änderung - insofern finden Sie im Web z. t. noch die gegenteilige Information, aber die ist veraltet.
Mir wird immer wieder gesagt, dass die rämlichen Verhältnisse nicht der springende Punkt sind, sondern die Stichworte "Lebensmittelpunkt" und tatsächliche Kostenbeteiligung.
Ich hätte da gerne mal eine Quelle in der das mit der Wohneinheit (was ist ausschlaggebend? Bad? Küche? Wphungstüre?) genau beschrieben ist.
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Kosten der Unterkunft am Studienort sind seit 2014 nur noch dann absetzbar, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Ihr müsst also neben eurer Unterkunft am Studienort eine weitere Wohnung innehaben und euch an den laufenden Kosten der Haushaltsführung dort beteiligen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn ihr neben eurer Unterkunft am Studienort noch ein Zimmer bei euren Eltern habt, das ihr unentgeltlich nutzen könnt. Bis einschließlich 2013 konnten die Kosten der Studentenbude dagegen abgesetzt werden, wenn sich der Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern befand (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. September 2012, Az. VI R 78/10). Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hp?seite=2
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Naja, da steht lediglich, dass ich KEINE doppelte Haushaltsfürhung habe, wenn ich mein Zimmer UNENTGELTLICH nutze. Wenn ich dafür Miete zahle, schließt das eine doppelte Haushaltsführung nicht aus, auch wenn ich NUR ein Zimmer habe, aber keine ganze Wohung mit Bad, Küche usw.
Ich verstehe auch nicht, wieso "...seit 2014" aber ..."Urteil vom xy.2012". ?
Ich verstehe auch nicht, wieso "...seit 2014" aber ..."Urteil vom xy.2012". ?
Re: Verlustvortrag / Zweitwohnung / Student
Ich verstehe auch nicht, wieso "...seit 2014" aber ..."Urteil vom xy.2012". ? Weil die Finanzämter infolge dieses Urteil ihre Praxis geändert haben, und dies halt ab 2014. Es gibt üblicherweise eine gewisse Frist, innerhalb der Urteile umgesetzt werden müssen, d. h., sie werden nicht sofort umgesetzt.