Verlustvortrag bei Drittstudium (Beispiel inkludiert)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
RegistrationLink
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jul 2015, 11:01

Verlustvortrag bei Drittstudium (Beispiel inkludiert)

Beitrag von RegistrationLink »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich würde gerne den Verlustvortrag besser verstehen und habe dazu folgenden Fall konstruiert.

Person A hat bereits einen Bachelor- und einen Masterabschluss in Deutschland erhalten, ist seit einigen Jahren im Beruf, und möchte 2016 bis 2018 ein berufsbedingtes MBA-Studium in den USA anschließen.

Die Studiengebühren sind für unsere Verhältnisse sehr hoch und belaufen sich auf > 100.000 EUR. Natürlich möchte Person A eine möglichst hohe Steuerrückerstattung erhalten.

Bruttoeinnahmen aus Anstellung:
2015: 70k EUR
2016: 40k EUR
2017: 0 EUR
2018: 70k EUR
2019: 120k EUR

Ausgaben (Studiengebühren, Wohnung im Ausland, Flüge):
2015: 0 EUR
2016: 70k EUR
2017: 80k EUR
2018: 10k EUR
2019: 0 EUR

Sehe ich es jetzt richtig, dass Person A folgende Werbungskosten geltend machen würde:
2015: 20k EUR (bewusst nur anteiliger Verlustrücktrag aus 2016, welcher gegen mit 42% in 2015 versteuertes Einkommen gelegt wird)
2016: 40k EUR (Teil der Gesamtausgaben aus 2016; 70k - 40k = 30k EUR übrig für Verlustvor-/Rücktrag, wovon ich 20k rücktrage und 10k vortrage)
2017: 0 EUR (da keine Einkünfte; Verlustvortrag 80k + 10k = 90k EUR)
2018: 70k EUR (Verlustvortrag jetzt 90k + 10k - 70k = 30k EUR)
2019: 30k EUR (übriger Verlustvortrag der vorherigen Jahre)

A) Wäre das so korrekt oder würde man es anders klüger machen?
B) Habe ich bei meiner Rechnung irgendwas viel zu stark vereinfacht / nicht beachtet?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag bei Drittstudium (Beispiel inkludiert)

Beitrag von muemmel »

A) Ja, das ist alles korrekt. Natürlich wird das FA Ausgaben dieser Höhe gründlich prüfen, aber das wird Ihnen ja bekannt sein.
B) Tja, die für die Arbeit entstehenden Werbungskosten sehe ich nirgends - da muß es doch auch welche geben?
RegistrationLink
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jul 2015, 11:01

Re: Verlustvortrag bei Drittstudium (Beispiel inkludiert)

Beitrag von RegistrationLink »

muemmel hat geschrieben:A) Ja, das ist alles korrekt. Natürlich wird das FA Ausgaben dieser Höhe gründlich prüfen, aber das wird Ihnen ja bekannt sein.
B) Tja, die für die Arbeit entstehenden Werbungskosten sehe ich nirgends - da muß es doch auch welche geben?
Danke! Ist das alles also doch gar nicht so kompliziert. Bei B) gibt es sonst keine weiteren Punkte? Glaube ich ja kaum.

Vermutlich würde ich aber in 2015 doch den vollen Verlustrücktrag nutzen, da in 4 Jahren ja auch Zinsen anfallen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag bei Drittstudium (Beispiel inkludiert)

Beitrag von StephanM »

Hi,
hinsichtlich des Grenzsteuersatzes von 42% beginnt dieser bei einem Einkommen von ca. 53.000. Wenn aber in 2019 von 120.000 nur 30.000 abgezogen werden liegt dort der Grenzsteuersatz auch bei 42%.
Vielleicht mal vorher durchrechnen, bei welchem Rücktrag die Verzinsung günstiger ist als der Vortrag, da die Verzinsung ja nicht mit dem 01.01.2016 beginnt, sondern erst 15 Monate später (01.04.2017). Bei einem Verlustrücktrag von 2016 nach 2015 ist dabei das Jahr 2016 maßgeblich und der Zinslauf beginnt erst am 01.04.2018.

Rücktrag 2016 -> 2015: 20.000
Steuerersparnis 42% : 20.000 x 42% = 8.400
Festsetzung 2016 unter Ausnutzung der maximalen Abgabefrist von 4 Jahren und Veranlagung 3 Monate später = 01.04.2021
von 01.04.2018 bis 01.04.2021 = 3 Jahre
3 Jahre x 6% Zinsen x 8.400 = 1.512 EUR Zinsen
Auszahlung der Zinsen 2021= Versteuerung der Erstattungszinsen im Einkommensteuerbescheid 2021 in 2022 mit ?? (min 25) Prozent.

in 2019 fallen für den Verlustvortrag auf die 20.000 EUR ebenfalls 42%, d.h. es wäre nur der Zinsvorteil in XX Jahren.

Bei einem höheren Rücktrag ist fraglich, wann der Zinsvorteil sich aufgrund des sinkenden Grenzsteuersatzes nicht mehr als Vorteil auswirkt.

MfG
Antworten