3 Fragen zu ersten Einkommenssteuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tigerfox
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Registriert: 30. Jun 2015, 20:43

3 Fragen zu ersten Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Tigerfox »

Hallo,

ich bin seit November 2013 Studienreferendar. Da ich bei meiner ersten Einkommenssteuererklärung für 2013 nichts machen musste, weil ich nur 2 Monate verdient hatte und ohnehin alles zurückbekam, ist die Erklärung für 2013 meine erste "richtige". Ich habe mich schon mit dem Formular auseinandergesetzt und versucht, einiges durch Googlen zu klären, aber bei drei Sachen finde ich keine endgültige Antwort:

1. Entfernungspauschale

- Ich bin wegen einer Baustelle ca. das ganze 1. HJ eine völlig andere Strecke zur Schule gefahren als danach. Die 1. Strecke ist laut google maps sogar kürzer, dauert aber wegen des Verkehrs und des reinen Stadtverkehrs deutlich länger (35-50min vs. 25-35min).
- Ich muss Donnerstags eigtl. nicht zur Schule, sondern zum Lehrerseminar
- Ich bin ca. von Februar bis Oktober immer erst zur Schule und dann zum Seminar gefahren

Ich hab nun keine Ahnung, wie ich das im Formular angebe. Ich weiss, dass ich die kürzeste Strecke angeben sollte, AUßER eine Alternative hat deutliche Vorteile, was hier schon zutrifft. Dann noch die unterschiedlichen Arbeitsorte.
Ich habe gelesen, dass ich bei Besuch 2er Arbeitsstellen hintereinander die 1. quasi als Umweg zur 2. berechnen soll.

Ich weiss aber immernoch nicht, wie ich diese ganzen unterschiedlichen Entfernungen im Formular angebe. Kann ja auch nicht sein, dass die wöchentliche Fahrt zum Seminar flachfällt, nur weil es nicht meine 1. Arbeitsstelle ist.

2. Werbekosten
- Ich habe gelesen, dass man auch PCs etc., die man für die Arbeit braucht, zu einem Teil absetzen kann, den man dann einschätzt (als Lehrer nutze ich meinen PC inzwischen 60-70% für Arbeit). Allerdings werden wohl solche langfrisigen Anschaffungen über 3 Jahre abgeschrieben.
Nun habe ich mir zufällig Weihnachten 2013 endlich einen neuen PC gegönnt, den aber in der Erklärung für 2013 nicht abgesetzt, weil ich ja ohnehin alles zurückbekommen habe.

Kann ich den Rechner bzw 60-70% davon nun trotzdem zu 1/3 für 2014 und zu 1/3 für 2015 absetzen oder hätte ich das 2013 angeben müssen?

3. Ich bin noch immer für ein Drittfach (Griechisch) eingeschrieben, dass ich nach dem Ref. abzuschliessen gedenke, für das mir aber derzeit die Zeit fehlt. Ich muss eingeschrieben bleiben, damit meine Scheine (alles bis auf 3 Kurse und die Prüfungen) nicht verfallen. Ich sehe das durchaus als Fortbildung/Weiterqualifikation um die Berufschancen zu erhöhen.

Ich muss zwar keine Studiengebühren bezahlen, aber immernoch den Sozialbeitrag, seit Sommer wg. Beurlaubung reduziert, ingesamt ~400€ in einem Jahr. Kann ich diese als Werbekosten absetzen?

(4.) Ich habe während des Studiums nur sehr wenig gearbeitet und daher nie eine Steuererklärung gemacht. Nun habe ich etwas von einem Verlustvortrag gelesen. Falls ich noch nachträglich Steuererklärungen für zurückliegende Jahre abgäbe, könnte ich diese Verluste dann verteilt auf meine ersten Einkommensjahre absetzen oder alles im ersten Einkommensjahr?
Da ich meine Studiengebühren mit NRW-Kredit bezahlt habe, kommt dessen Tilgung erst noch auf mich zu. Kann ich diese Kosten dann steurlich absetzen, wenn es soweit ist?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 3 Fragen zu ersten Einkommenssteuererklärung

Beitrag von muemmel »

4. In der Erstausbildung kann man gar keine Verluste generieren. Und sollte es tatsächlich eine Zweitausbildung sein, so kann man die Verluste immer nur ins nächste Jahr vortragen und nicht nach Lust und Laune verteilen. Insofern würden die Verluste zunächst mal in 2013 landen, wo sie evtl. schon vom Einkommen aufgefressen würde. Und wenn dann noch ein Rest bleibt, wird der nach 2014 vorgetragen.
Kann ich diese Kosten dann steurlich absetzen, wenn es soweit ist? Nö, nur die Zinsen.
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