Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit wie absetzbar?
Verfasst: 15. Jun 2015, 10:23
Hallo Zusammen,
schon einmal ein großes Lob, dass es diese Seite gibt! =)
Nun mal zu meinem Problem:
___________________________
Ich habe eine bundesweite Einsatzwechseltätigkeit bei der Bank.
Ich fahre jeden Monat in die Heimat, da ich dort nicht nur in zwei Vereinen bin, sondern auch meine Lebenspartnerin dort lebt. Ich lebe dort bei meinen Eltern, zahle keine Miete, trage aber sonstige Kosten ganz allein. Ich habe vorher auch schon zwei Jahre allein gelebt.
Hier in meinem Arbeitsort zahlt mein Arbeitgeber die Unterkunft. Wo habe ich denn dann meine Haushaltführung? Ich habe doch weder hier, noch eigentlich zu Hause meinen ersten Haushalt. Eine doppelte Haushaltsführung kann ich doch dann aber auf jeden Fall nicht machen, oder?
Wie kann ich die Fahrtkosten genau abrechnen? Problematisch ist, dass ich mit der Bahn immer nach Hause gereist bin, aber die Quittungen nicht aufgehoben habe. (ist leider meine erste Steuererklärung)
Kann ich dort pauschal auch etwas ansetzen oder die tatsächlichen Kosten trotzdem ansetzen? Die tatsächlichen Kosten bekomme ich dank geführten Haushaltsbuch noch zusammen.Rechne ich dann die Kosten nur für eine Richtung (zur Heimat hin), oder für beides an?
Eine weitere Frage die sich mir noch stellt ist folgende:
Ich habe hier am Arbeitsort ein Jobticket, wo ich die Kosten dafür trage. Kann ich dieses dann komplett als Fahrtkosten am Arbeitsort ansetzen, oder wie ist hier die Herangehensweise?
Ich frage mich auch, wie ich nachweisen kann, welche Enfernung es von meiner Vor-Ort-Unterkunft ist, da ich ja dafür nichts zahle und deshalb auch keinen Nachweis über diese Unterkunft habe.
Ich hoffe, Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.
Vielen vielen Dank schonmal!
schon einmal ein großes Lob, dass es diese Seite gibt! =)
Nun mal zu meinem Problem:
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Ich habe eine bundesweite Einsatzwechseltätigkeit bei der Bank.
Ich fahre jeden Monat in die Heimat, da ich dort nicht nur in zwei Vereinen bin, sondern auch meine Lebenspartnerin dort lebt. Ich lebe dort bei meinen Eltern, zahle keine Miete, trage aber sonstige Kosten ganz allein. Ich habe vorher auch schon zwei Jahre allein gelebt.
Hier in meinem Arbeitsort zahlt mein Arbeitgeber die Unterkunft. Wo habe ich denn dann meine Haushaltführung? Ich habe doch weder hier, noch eigentlich zu Hause meinen ersten Haushalt. Eine doppelte Haushaltsführung kann ich doch dann aber auf jeden Fall nicht machen, oder?
Wie kann ich die Fahrtkosten genau abrechnen? Problematisch ist, dass ich mit der Bahn immer nach Hause gereist bin, aber die Quittungen nicht aufgehoben habe. (ist leider meine erste Steuererklärung)
Kann ich dort pauschal auch etwas ansetzen oder die tatsächlichen Kosten trotzdem ansetzen? Die tatsächlichen Kosten bekomme ich dank geführten Haushaltsbuch noch zusammen.Rechne ich dann die Kosten nur für eine Richtung (zur Heimat hin), oder für beides an?
Eine weitere Frage die sich mir noch stellt ist folgende:
Ich habe hier am Arbeitsort ein Jobticket, wo ich die Kosten dafür trage. Kann ich dieses dann komplett als Fahrtkosten am Arbeitsort ansetzen, oder wie ist hier die Herangehensweise?
Ich frage mich auch, wie ich nachweisen kann, welche Enfernung es von meiner Vor-Ort-Unterkunft ist, da ich ja dafür nichts zahle und deshalb auch keinen Nachweis über diese Unterkunft habe.
Ich hoffe, Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.
Vielen vielen Dank schonmal!