Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerkannt!
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Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerkannt!
Hallo,
Ich studiere INFORMATIK und benötige dafür logischerweise einen leistungsfähigen Laptop und Tablets.
Da ich nun eine gewisse Summe Lohnsteuer bezahlt habe, wollte ich Laptop und Tablets von der Steuer absetzen. Der Wert der Geräte ist jeweils unter 400 EUR.
Als ich mir die letzten Jahre davor ein Tablet kaufte, konnte ich dieses problemlos absetzen.
Jetzt auf einmal in diesem Jahr wird der Laptop NICHT akzeptiert
Urplötzlich soll ich von der Uni eine Bestätigung einholen, dass ein Laptop für das Studium benötigt wird. Darf das überhaupt verlangt werden, wenn vom Finanzamt das Jahr davor das akzeptiert wurde? Kann ich nicht daraufhin weisen, dass es in den letzten Jahren bereits anerkannt wurde und ich nun leistungsfähigere Geräte benötige? (Es geht um Clustering, maschinelles Lernen mit Hadoop usw. dafür benötige ich mehrere, leistungsfähige Rechner).
Die Uni gibt mir natürlich nicht so ein Schreiben, da sie sich damit rechtlich verpflichten würde, jedem Informatikstudenten einen Laptop zur Verfügung zu stellen.
Gibt es sonst eine Möglichkeit das abzusetzen, ohne den Nachweis der Uni?
Ich habe die Geräte ausschließlich für die Uni in Gebrauch und gekauft. Für den privaten Gebrauch habe ich andere Geräte.
Darüber hinaus fragt mich das Finanzamt, was NACH dem Studium mit den Geräten passieren soll. Muss ich darauf antworten? Ich habe vor die Geräte zu vernichten, ist ok? Oder bekomme ich dann die Steuer nicht zurück?
Vielen Dank im Voraus
Ich studiere INFORMATIK und benötige dafür logischerweise einen leistungsfähigen Laptop und Tablets.
Da ich nun eine gewisse Summe Lohnsteuer bezahlt habe, wollte ich Laptop und Tablets von der Steuer absetzen. Der Wert der Geräte ist jeweils unter 400 EUR.
Als ich mir die letzten Jahre davor ein Tablet kaufte, konnte ich dieses problemlos absetzen.
Jetzt auf einmal in diesem Jahr wird der Laptop NICHT akzeptiert
Urplötzlich soll ich von der Uni eine Bestätigung einholen, dass ein Laptop für das Studium benötigt wird. Darf das überhaupt verlangt werden, wenn vom Finanzamt das Jahr davor das akzeptiert wurde? Kann ich nicht daraufhin weisen, dass es in den letzten Jahren bereits anerkannt wurde und ich nun leistungsfähigere Geräte benötige? (Es geht um Clustering, maschinelles Lernen mit Hadoop usw. dafür benötige ich mehrere, leistungsfähige Rechner).
Die Uni gibt mir natürlich nicht so ein Schreiben, da sie sich damit rechtlich verpflichten würde, jedem Informatikstudenten einen Laptop zur Verfügung zu stellen.
Gibt es sonst eine Möglichkeit das abzusetzen, ohne den Nachweis der Uni?
Ich habe die Geräte ausschließlich für die Uni in Gebrauch und gekauft. Für den privaten Gebrauch habe ich andere Geräte.
Darüber hinaus fragt mich das Finanzamt, was NACH dem Studium mit den Geräten passieren soll. Muss ich darauf antworten? Ich habe vor die Geräte zu vernichten, ist ok? Oder bekomme ich dann die Steuer nicht zurück?
Vielen Dank im Voraus
Re: Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerka
Ja, es gibt gleich Gleichbehandlung im Unrecht, nur eine Gleichbehandlung im Recht.Darf das überhaupt verlangt werden, wenn vom Finanzamt das Jahr davor das akzeptiert wurde?
Das könnte man ja z.B. nachweisen.Ich habe die Geräte ausschließlich für die Uni in Gebrauch und gekauft. Für den privaten Gebrauch habe ich andere Geräte
Diese Frage vom Finanzamt ist überhaupt nicht relevant für die Beurteilung, ob das in diesem Jahr Werbungskosten sind oder nicht.Darüber hinaus fragt mich das Finanzamt, was NACH dem Studium mit den Geräten passieren soll.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerka
Hi Petz,
danke für deine Antwort.
Weiterhin will das Finanzamt einen Beleg von der Uni, dass die Geräte für das Studium notwendig sind. Warum muss ich diesen Nachweis erbringen? Reicht es nicht, wenn ich mitteile, dass die Geräte für das Studium erworben habe? Meine Uni wird mir diesen Nachweis nicht geben, weil sie sonst sich auf ewig verpflichten würde, jedem Studenten diese Geräte zur Verfügung zu stellen.
Ist das ganze eigentlich unbedingt nötig? Ich habe im gesamten Jahr gerade mal 14.000 EUR verdient, als Student. Da muss ich doch ohnehin keine oder nur kaum Lohnsteuer zahlen oder? (Habe im gesamten Jahr dennoch über 2000 EUR Lohnsteuer bezahlt, weil ich halt wenige Monate gearbeitet habe, aber wenn, dann eben viel, sodass viel Lohnsteuer abgezogen wurde).
Was würdet ihr mir hier raten?
Danke im Voraus.
danke für deine Antwort.
Wie kann ich das nachweisen, dass ich es nur für die Uni gebrauche? Ein Protokoll über die Nutzung übersenden, oder wie?Petz hat geschrieben:Das könnte man ja z.B. nachweisen.Ich habe die Geräte ausschließlich für die Uni in Gebrauch und gekauft. Für den privaten Gebrauch habe ich andere Geräte
Weiterhin will das Finanzamt einen Beleg von der Uni, dass die Geräte für das Studium notwendig sind. Warum muss ich diesen Nachweis erbringen? Reicht es nicht, wenn ich mitteile, dass die Geräte für das Studium erworben habe? Meine Uni wird mir diesen Nachweis nicht geben, weil sie sonst sich auf ewig verpflichten würde, jedem Studenten diese Geräte zur Verfügung zu stellen.
Hm, also geht das dem Finanzamt gar nichts an? Mir wurde aber gesagt, dass wenn ich nicht darauf antworte, werden de Geräte nicht anerkannt! Mit welchen Paragraphen kann ich argumentieren, dass das dem Finanzamt nichts angeht?Petz hat geschrieben:Diese Frage vom Finanzamt ist überhaupt nicht relevant für die Beurteilung, ob das in diesem Jahr Werbungskosten sind oder nicht.Darüber hinaus fragt mich das Finanzamt, was NACH dem Studium mit den Geräten passieren soll.
Ist das ganze eigentlich unbedingt nötig? Ich habe im gesamten Jahr gerade mal 14.000 EUR verdient, als Student. Da muss ich doch ohnehin keine oder nur kaum Lohnsteuer zahlen oder? (Habe im gesamten Jahr dennoch über 2000 EUR Lohnsteuer bezahlt, weil ich halt wenige Monate gearbeitet habe, aber wenn, dann eben viel, sodass viel Lohnsteuer abgezogen wurde).
Was würdet ihr mir hier raten?
Danke im Voraus.
Re: Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerka
Da muss ich doch ohnehin keine oder nur kaum Lohnsteuer zahlen oder? Na, "gar keine" ist übertrieben optimistisch - mir wirft der Brutto-Netto-Rechner da 353 Euro plus ggf. Kirchensteuer aus. Wenn Sie dann noch 500 Euro absetzen können, sparen Sie exakt 74 Euro (plus Kirchensteuer). Ob Sie deswegen jetzt Lust auf das Finanzgericht haben, müssen Sie schon selbst entscheiden. Das FG hat allerdings einen Mindeststreitwert von 1.500 Euro - auch wenn es um 74 Euro geht, berechnen sich die Kosten folglich danach.
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Re: Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerka
OK, Danke. Dann lohnt es sich schon. Aber was schreibe ich nun dem Finanzamt?muemmel hat geschrieben:Da muss ich doch ohnehin keine oder nur kaum Lohnsteuer zahlen oder? Na, "gar keine" ist übertrieben optimistisch - mir wirft der Brutto-Netto-Rechner da 353 Euro plus ggf. Kirchensteuer aus. Wenn Sie dann noch 500 Euro absetzen können, sparen Sie exakt 74 Euro (plus Kirchensteuer). Ob Sie deswegen jetzt Lust auf das Finanzgericht haben, müssen Sie schon selbst entscheiden. Das FG hat allerdings einen Mindeststreitwert von 1.500 Euro - auch wenn es um 74 Euro geht, berechnen sich die Kosten folglich danach.
Ich kann den Nachweis der Uni nicht erbringen. Was soll ich nun dem Finanzamt mitteilen? Muss man wirklich einen Nachweis von der Uni oder dem Arbeitgeber erbringen? Wie kann ich dem Finanzamt das sonst nachweisen, um es anerkennen zu lassen?
Und dem Finanzamt muss ich doch nicht mitteilen, was nach dem Studium mit den Geräten geschieht, oder? Warum werde ich dennoch danach gefragt, auch wenn es für das letzte Jahr gar nicht relevant ist?! Was kann ich da dem mitteilen? Gibt es da Paragraphen oder dergleichen?
Danke im Voraus.
Re: Student: Technische Geräte werden plötzlich nicht anerka
Wie kann ich dem Finanzamt das sonst nachweisen, um es anerkennen zu lassen? Gar nicht. Deswegen erwähnte ich ja bereits das Finanzgericht...
Warum werde ich dennoch danach gefragt, auch wenn es für das letzte Jahr gar nicht relevant ist?! Sie wollen jetzt von uns wissen, was sich der Finanzbeamte XY so denkt? Da erwarten Sie ein bißchen viel....
Was kann ich da dem mitteilen? Daß das für die Frage, ob das Werbungskosten sind, nicht relevant ist.
Gibt es da Paragraphen oder dergleichen? Nein.
Warum werde ich dennoch danach gefragt, auch wenn es für das letzte Jahr gar nicht relevant ist?! Sie wollen jetzt von uns wissen, was sich der Finanzbeamte XY so denkt? Da erwarten Sie ein bißchen viel....
Was kann ich da dem mitteilen? Daß das für die Frage, ob das Werbungskosten sind, nicht relevant ist.
Gibt es da Paragraphen oder dergleichen? Nein.