Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Christian999
Beiträge: 3
Registriert: 7. Apr 2015, 12:49

Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von Christian999 »

Guten Tag zusammen,

ich kann leider keine eindeutige Information zu folgendem Sachverhalt finden.

Gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass man anstatt der Pendlerpauschale i.H.v. 0,3€/km für ein KFZ dem Finanzamt auch die tatsächliche Kosten für das KFZ nachweist und damit einen höheren Betrag pro km durchsetzen kann?
Damit es nicht zu Verwechslungen kommt: Ich nutze als Angestellter einer Firma auschließlich einen privaten PKW für die Fahrten zwischen einer festen Wohnung und einer festen Arbeitsstätte.

In 2014 hatte ich erhöhte Kosten für mein Auto, sodass ich bei einem echten Nachweis auf ca. 0,6€/km käme.
In den gängigen Steuerberatungsbücher finden sich weiterhin Anleitungen und Hinweise, welche Kosten für die tatsächlichen Kosten nachgewiesen müssen, wie z.B. Sprit, Reparatur, Steuer, Versicherung, Afa, Inspektion und Sprit.

Aber nirgends finde ich eine Anweisung im Rahmen von Richtlinien oder Urteilen, dass das Finanzamt auch tatsächliche Kosten anerkennen kann.
Wer kann mir mit Quellen, Urteilen oder Referenzen helfen?

Vielen Dank vorab
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von muemmel »

Merkwürdig - ich finde nirgends etwas im Web, wo tatsächliche Kosten für Fahrten zur täglichen Arbeitsstelle (also nicht etwa für Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeiten oder dergleichen) angesetzt werden können. Manchmal wird noch auf die zusätzliche Absetzbarkeit von Unfallkosten hingewiesen, aber selbst das ist wohl veraltet. Insofern kann man Ihnen da mangels der entsprechenden Möglichkeit auch nicht helfen.
Christian999
Beiträge: 3
Registriert: 7. Apr 2015, 12:49

Re: Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von Christian999 »

muemmel hat geschrieben:Merkwürdig - ich finde nirgends etwas im Web, wo tatsächliche Kosten für Fahrten zur täglichen Arbeitsstelle (also nicht etwa für Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeiten oder dergleichen) angesetzt werden können. Manchmal wird noch auf die zusätzliche Absetzbarkeit von Unfallkosten hingewiesen, aber selbst das ist wohl veraltet. Insofern kann man Ihnen da mangels der entsprechenden Möglichkeit auch nicht helfen.
Es sei denn, es gibt Steuerexperten in diesem Forum, die über frei zugänglich Quellen im Internet hinaus einen Hinweis geben können.
Oder anders: Im Internet googlen kann ich auch, dann muss ich hier aber auch keinen Foreneintrag verfassen. :evil:
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von muemmel »

Derlei "Urteile, Quellen und Referenzen" existieren schlichtweg nicht. Und in den Steuerberatungsbüchern haben Sie vermutlich etwas über Dienstreisen oder selbständige Tätigkeiten gelesen, was Sie fälschlich auf die ganz normale Fahrt zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte anwenden.
Christian999
Beiträge: 3
Registriert: 7. Apr 2015, 12:49

Re: Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von Christian999 »

muemmel hat geschrieben:Derlei "Urteile, Quellen und Referenzen" existieren schlichtweg nicht. Und in den Steuerberatungsbüchern haben Sie vermutlich etwas über Dienstreisen oder selbständige Tätigkeiten gelesen, was Sie fälschlich auf die ganz normale Fahrt zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte anwenden.

In besagten Büchern, wie z.B. in den 2014/2015er Büchern von Franz Konz aus dem Knaur-Verlag und oder von Willi Dittmann aus dem Haufe-Verlag, geht es um WERBUNGSKOSTEN/FAHRTKOSTEN und ich denke, dass ich intelligent genug bin, dies von Dienstreisen und Selbstständigkeit zu unterscheiden, wie ich übrigens bereits im 1. Beitrag bereits geschrieben habe. Vielleicht haben SIE einfach was überlesen???
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Pendlerpauschale vs. tatsächliche Fahrtkosten

Beitrag von SteuerHeinz »

Ich bin mir nicht sicher ob es sinnvoll ist der einzigen Person, die Ihnen antwortet zu unterstellen, dass sie etwas "überlesen" hat obwohl sich die Person vermutlich schon länger mit dem Thema befasst als Sie selbst.

Nichts desto trotz gibt es dennoch einen Unterschied zwischen Werbungskosten, Fahrtkosten und Auswärtstätigkeiten. Werbungskosten sind alle Ausgaben die sie im Rahmen Ihrer Einnahmenerzielung haben. Dazu gehören sowohl die Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte als auch die Fahrtkosten. "Fahrtkosten" ist allerdings eine Begrifflichkeit die überwiegend für Auswärtstätigkeiten genutzt wird. Bei Fahrtkosten können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzten, bei Fahrten Whg-1.Tät nur die 30 Cent pro Kilometer. Nach §9 (2) sind mit der Pauschale alle Aufwenden abgegolten die entstehen. Nur bei behinderten Menschen (über 70% oder mind 50% + erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr) können anstelle der Pauschale auch die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten für die Fahrten Whg-1.Tät genutzt werden.

Aber hey, Sie sind ja intelligent genug den Unterschied selbst zu erkennen. ;)

@Muemmel Unfallkosten auf Fahrten zw. Whg- 1. Tät können als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen WK berücksichtigt werden. So sagt es zumindest das BMF-Schreiben vom 31.10.13
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