scheinbarer Fortbildungszuschuss vom Arbeitgeber
Verfasst: 23. Mär 2015, 15:24
Hallo zusammen!
Ich habe hier eine etwas komplizierte Situation und brauche Rat. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich mache gerade die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, die als Weiterbildung gilt und sehr zeit- und kostenintensiv ist. Parallel dazu arbeite ich in Teilzeit in einer psychiatrischen Praxis. Mein Arbeitgeber zahlt mir einen sogenannten "Fortbildungszuschuss", derzeit beläuft sich dieser auf 25 € pro Monat und er wird mir ausbezahlt, sobald ich die entstandenen Fortbildungskosten durch die Vorlage von Rechnungen nachweisen kann.
Nun das Problem:
Ab kommendem Monat (April) erhöht sich dieser Fortbildungszuschuss auf 450€, da meine Ausbildungskosten ab diesem Zeitpunkt steigen. Laut Arbeitsvertrag wird der Anteil des Gehaltes "dabei entsprechend prozentual wie zu Arbeitsbeginn mit dem Betrag mit Fortbildungszuschuss von 25€ berücksichtigt." (ja, das steht da wirklich so kryptisch, ich musste mir den Passus erst einmal vom Arbeitgeber erklären lassen). Im Klartext bedeutet das nämlich, mir werden 425 € von meinem monatlichen Brutto-Gehalt abgezogen und erst ausbezahlt, sobald ich eine Rechnung für Fortbildungskosten vorlegen kann.
Soweit ich das verstanden habe, spart sich mein Arbeitgeber dadurch Steuern und Sozialabgaben. Ich befürchte allerdings sehr, dass diese Regelung für mich von Nachteil ist, da ich die monatlichen 450€ Weiterbildungskosten nicht mehr steuerlich absetzen kann und mir Beiträge zu meiner Rentenversicherung fehlen. Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, ob das so stimmt...
Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir erklären, welche Konsequenzen das Ganze steuerlich für meinen Arbeitgeber und für mich hat? Ist das tatsächlich so eine Unverschämtheit, wie ich vermute?
Viele Grüße und Danke im Voraus, ich bin gespannt auf die Antworten!
Ich habe hier eine etwas komplizierte Situation und brauche Rat. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich mache gerade die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, die als Weiterbildung gilt und sehr zeit- und kostenintensiv ist. Parallel dazu arbeite ich in Teilzeit in einer psychiatrischen Praxis. Mein Arbeitgeber zahlt mir einen sogenannten "Fortbildungszuschuss", derzeit beläuft sich dieser auf 25 € pro Monat und er wird mir ausbezahlt, sobald ich die entstandenen Fortbildungskosten durch die Vorlage von Rechnungen nachweisen kann.
Nun das Problem:
Ab kommendem Monat (April) erhöht sich dieser Fortbildungszuschuss auf 450€, da meine Ausbildungskosten ab diesem Zeitpunkt steigen. Laut Arbeitsvertrag wird der Anteil des Gehaltes "dabei entsprechend prozentual wie zu Arbeitsbeginn mit dem Betrag mit Fortbildungszuschuss von 25€ berücksichtigt." (ja, das steht da wirklich so kryptisch, ich musste mir den Passus erst einmal vom Arbeitgeber erklären lassen). Im Klartext bedeutet das nämlich, mir werden 425 € von meinem monatlichen Brutto-Gehalt abgezogen und erst ausbezahlt, sobald ich eine Rechnung für Fortbildungskosten vorlegen kann.
Soweit ich das verstanden habe, spart sich mein Arbeitgeber dadurch Steuern und Sozialabgaben. Ich befürchte allerdings sehr, dass diese Regelung für mich von Nachteil ist, da ich die monatlichen 450€ Weiterbildungskosten nicht mehr steuerlich absetzen kann und mir Beiträge zu meiner Rentenversicherung fehlen. Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, ob das so stimmt...
Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir erklären, welche Konsequenzen das Ganze steuerlich für meinen Arbeitgeber und für mich hat? Ist das tatsächlich so eine Unverschämtheit, wie ich vermute?
Viele Grüße und Danke im Voraus, ich bin gespannt auf die Antworten!