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Zweitwohnsitz bei Einsatzwechseltätigkeit

Verfasst: 14. Feb 2015, 11:50
von Connor
Hallo,

ich arbeite per Arbeitsvertrag am Standort Frankfurt und arbeite seit Anfang Januar drei Tage pro Woche am Standort Hamburg des gleichen Arbeitgebers. Bislang im Hotel und der Arbeitgeber zahlt dieses.

Da dies ein Dauerzustand werden soll und ich auf Dauer keine Lust auf Hotel habe, plane ich, mir eine kleine Wohnung in Hamburg zu mieten, die ich dann aber wie gesagt nur an drei Tagen in der Woche nutzen würde. Es ist denkbar, dass ich von meinem Arbeitgeber statt der Erstattung der Hotelkosten in diesem Fall eine Übernachtungspauschale bekommen würde. D.h. aber, dass nach Abzug dieser Pauschale noch Kosten für den Zweitwohnsitz übrig blieben, die ich selbst tragen müsste.

Nun meine Frage:

Könnte ich in diesem Fall die verbleibenden Kosten in voller Höhe als Kosten für einen Zweitwohnsitz absetzen, auch die Kosten für Möbel in der Zweitwohnung und den Umzug einiger Möbelstücke vom Erstwohnsitz? Oder gibt es hier besondere Regeln, weil ich die Wohnung nur an drei von fünf Arbeitstagen nutzen würde?

Vielen Dank vorab!

Connor