Fahrtkosten Erst/Zweitwohnsitz abrechnen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sloyo
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Registriert: 31. Jan 2015, 17:49

Fahrtkosten Erst/Zweitwohnsitz abrechnen

Beitrag von sloyo »

Hallo,

ich habe eine Frage zur Abrechnung von Fahrtkosten. Bis Ende 2013 habe ich mit meiner Freundin zusammen in München gewohnt. Im Januar 2014 habe ich einen Job in Frankfurt angenommen, meine Freundin ist zunächst in München geblieben. Nach Frankfurt sind wir erst im Dezember 2014 gezogen, in der Zwischenzeit bin ich immer gependelt. Von Montag bis Freitag habe ich bei meiner Tante gewohnt (ohne Miete zu zahlen). Freitag Abend bin ich nach der Arbeit immer mit der Bahn von Frankfurt nach München in unsere Wohnung gefahren, Sonntag Nacht oder Montag früh zurück nach Frankfurt. Mich in Frankfurt angemeldet habe ich auch erst nach dem Umzug.

Meine Frage ist nun: kann ich, wenn ja wie, diese Bahn-Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Es waren knapp 400 € pro Monat.

Eine zweite Frage: wäre es sinnvoll, meine Steuererklärung einen Steuerberater machen zu lassen? Bisher habe ich die immer mit der WISO Software für den Mac gemacht und kam damit sehr gut zurecht. Letztes Jahr war alles etwas komplexer (höheres Einkommen als in den vorherigen Jahren, die Pendelei, auch die Umzugskosten), so dass ich nicht sicher bin, ob ich dies alles optimal mit der Software eintragen kann. Auf der anderen Seite muss der Steuerberater erst mal so viel herausholen, dass sich der Unterschied zu Berechnung mit der Software bezahlt macht.

Für eine kurze Antwort/Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten Erst/Zweitwohnsitz abrechnen

Beitrag von muemmel »

Mich in Frankfurt angemeldet habe ich auch erst nach dem Umzug. Das war nicht allzu klug - eine Nachweisführung wäre mit gemeldetem Zweitwohnsitz in FFM einfacher gewesen. Aber vielleicht geht es auch ohne.
kann ich, wenn ja wie, diese Bahn-Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Es waren knapp 400 € pro Monat. Ja, und zwar über die Entfernungspauschale, d. h., 30 Cent pro Entfernungskilometer auf der Straße (es sind immer die km auf der Straße anzusetzen). Da das ca. 400 km sind, sind pro Hin- und Rückfahrt zusammen 120 Euro absetzbar. Übrigens kann für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung auch nicht unerheblich Geld für "Verpflegungsmehraufwendungen" abgesetzt werden, nämlich pro Woche 96 Euro (je 12 Euro für Mo und Fr (An- und Abreisetag) und je 24 Euro für Di, Mi und Do). Siehe hier: de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsführung
sloyo
Beiträge: 2
Registriert: 31. Jan 2015, 17:49

Re: Fahrtkosten Erst/Zweitwohnsitz abrechnen

Beitrag von sloyo »

Super, danke für die Antwort! Dann werde ich das probieren. Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten Erst/Zweitwohnsitz abrechnen

Beitrag von muemmel »

Bei Nachweisproblemen kann die Tante ja das Wohnen bei ihr bestätigen - außerdem liegt ja nahe, daß Sie bei Arbeit in FFM da einen Zweitwohnsitz hatten, auch wenn der nicht angemeldet war.
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