Hallo an Alle Forumsteilnehmer,
ich habe Fragen zu folgendem Fall Fragen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:
Ein Arbeitnehmer hat für ein paar Tage in einer anderen Zweigstelle des Unternehemens gearbeitet die auch weiter weg von seiner eigentlichen "Arbeitstelle" ist. deshalb hat er sich entschlossen die Heimreise nicht Freitag abends, sondern erst Sonntags anzutreten. Auf dieser Fahrt wird er 2008 mit Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. 2009 erhält er den Bescheid worauf Anwaltskosten folgen.
Anwaltskosten wegen dienslicher Fahrten könnte man ja von der Steuer absetzen:
1. Handelt es sich um eine dienstliche Fahrt?
2. Können die 2009 in Rechnung gestellten Kosten für die 2008er Erklärung geltend gemacht werden oder erst für die 2009er Erklärung?
Hoffe ich habe alle Informationen erläutert um diesen Fall einzuschätzen.
Bin auf Eure Beiträge gespannt...
Gerichtskosten für Verkehrsordnungswidrigkeit
Re: Gerichtskosten für Verkehrsordnungswidrigkeit
Die Kosten kann man nicht geltend machen. Die Fahrten kann er absetzen aber nicht das Busgeld und Anwaltskosten.
Gruss
Gruss