Studiengebühren nachträglich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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strutter
Beiträge: 2
Registriert: 8. Sep 2014, 15:31

Studiengebühren nachträglich?

Beitrag von strutter »

Hallo liebes Forum - ich versuche gerade, meine erste Steuererklärung zu machen und bin noch ziemlich unsicher - bitte habt Geduld!

Mein Studium habe ich 2011 beendet. Für das Jahr 2014 ist es ja scheinbar so, dass ich Studiengebühren nachträglich von der Steuer absetzen darf. Gilt das dann für alle 7 Semester? Und gebe ich das einfach pauschal unter Werbungskosten an? Also in einem Punkt "Studiengebühren 7 Semester *450€ = 3150" oder geht das nur für das letzte Semester?

Und wie ist das dann mit dem Nachweis der Kosten? Muss ich eine Rechnung/Quittung separat einsenden, um nachzuweisen, dass ich diese Ausgabe geleistet habe? So wie ich das verstanden habe könnte ich ja die Steuererklärung auch gleich online einschicken und da kann ich kaum etwas anhängen...

Eine kleine weitere Frage habe ich noch: ich habe gerade versucht, auf www.lohnsteuer-kompakt.de modellhaft eine Steuererklärung zu machen und verstehe nicht ganz, ob ich Jährliche Summen eingeben soll oder monatliche?

Danke für eure Hilfe - ohne Internet hätte ich das ganze schon wieder aufgegeben ;)
Froschkönig
Beiträge: 73
Registriert: 25. Mär 2011, 11:30

Re: Studiengebühren nachträglich?

Beitrag von Froschkönig »

Hallo,
hoffentlich antwortet dir jemand, denn das mit den abestzbaren Studiengebühren interessiert mich auch brennend.
Grüße
F.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren nachträglich?

Beitrag von muemmel »

Für das Jahr 2014 ist es ja scheinbar so, dass ich Studiengebühren nachträglich von der Steuer absetzen darf. Gilt das dann für alle 7 Semester? Und gebe ich das einfach pauschal unter Werbungskosten an? Das haben Sie offenbar komplett falsch verstanden. Zunächst mal sind die Studienkosten immer dann anzusetzen, wenn sie anfallen. Und dann entsteht möglicherweise ein vortragbarer Verlust. Der wird dann jeweils in das nächste Jahr übertragen. Insofern besteht hier zunächst mal die Frage: War das eine Erstausbildung? Wenn ja, können Sie das komplett knicken. War es eine Zweitausbildung, dann ist die Frage: Was war denn nach dem Studium, also 2012? Dahin wird der Verlust nämlich übertragen... Und ich darf gleich darauf hinweisen: Sollte es hier überhaupt eine steuerliche Abzugsfähigkeit geben, dann müssen Sie sämtliche Steuererklärungen machen, also für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013.
strutter
Beiträge: 2
Registriert: 8. Sep 2014, 15:31

Re: Studiengebühren nachträglich?

Beitrag von strutter »

Es war die erstausbildung... nach dem Studium habe ich ca 4 Monate lang Arbeit gesucht und dann gefunden. Das sieht ja nicht gut aus :/ schade aber trotzdem vielen Dank für die Antwort!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren nachträglich?

Beitrag von muemmel »

Zum Verständnis sei dann noch erläutert, daß es in diesem Fall (Erstausbildung) so ist, daß die Studiengebühren Sonderausgaben sind. Die kann man für das laufende Jahr absetzen, aber nicht als Verlust vortragen. Im Klartext: Davon profitiert nur der Student, der während des Studiums steuerpflichtig arbeitet oder der verheiratet ist und die Sonderausgaben dann über die gemeinsame Veranlagung mit dem Gatten/der Gattin absetzen kann.

Hinweis an den TE: Eine Steuererklärung nach dem Studium lohnt sich meistens dennoch, und zwar immer dann, wenn der Einstieg in die Berufswelt nicht gerade am 01.01. eines Jahres stattfindet. Wenn man nur einen Teil des Jahres arbeitet, zahlt man üblicherweise zuviel Steuern.
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