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Ausgaben Student (Pendler)

Verfasst: 22. Jul 2014, 09:37
von Danny44
Hallo zusammen,

vorweg muss ich schonmal sagen, das ich von Steuerangelegenheiten praktisch keine Ahnung hab und ich mir hier ein wenig Hilfe erhoffe. Ich möchte einfach wissen, ob ich mir von all den Ausgaben etwas "wiederholen" kann.

Zu mir:

- Student 27J., vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen
- Studienkredit, sonst keine Einnahmen
- eigene Wohnung mit Freundin zusammen
- pendle 5x wöchentlich zur Uni, pro Strecke 90km, mit dem Zug (Semesterticket)
- ab 01.08 bis 31.12 bin ich nun im Praxissemester(400€ Gehalt), fahrt pro Strecke 50km, mit eigenem Pkw

lässt sich hier irgend etwas von den ganzen Ausgaben zurückholen oder ähnliches? Hoffe ihr habt nen par Tipps für mich ;)

Gruß Danny

Re: Ausgaben Student (Pendler)

Verfasst: 22. Jul 2014, 10:00
von muemmel
lässt sich hier irgend etwas von den ganzen Ausgaben zurückholen oder ähnliches? Irgendwann in ferner Zukunft schon. Rechnen wir mal:
130 Tage Uni, 90 km Strecke: 130 mal 90 mal 30 Cent gleich 3510 Euro
100 Tage Praktikum, 50 km Strecke mal 30 gleich 1500 Euro
Das macht 5010 Euro Fahrtkosten. Dagegenzurechnen sind 5 mal 400 Euro Gehalt (2000 Euro). Unter dem Strich bleibt ein Verlust von 3010 Euro. Den können Sie vom Finanzamt als Verlust feststellen lassen und vortragen, d. h., nach dem Studium, wenn Sie mehr Einkommen haben, steuerlich absetzen. Aber denken Sie dran: Wenn während des Studiums einen Job haben, der theoretisch steuerpflichtig wäre (also kein Minijob ist), werden Ihre Verluste damit gnadenlos verrechnet, wie man in der obigen Berechnung an dem Praktikumsgehalt sieht.

Für die Entfernung ist übrigens stets die Strecke auf der Straße anzusetzen, auch wenn man mit der Bahn fährt. Und es sei darauf hingewiesen (bei Steuer-Neulingen scheint das nötig), daß die obige Berechnung nicht bedeutet, Sie bekämen irgendwann 3010 Euro vom Finanzamt erstattet. Erstattet werden 3010 Euro mal dem persönlichen Steuersatz (meist so 20 bis 30 %) - einkommensabhängig also so 600 bis 900 Euro.

Re: Ausgaben Student (Pendler)

Verfasst: 22. Jul 2014, 10:27
von Danny44
Schonmal großen Dank für die Antwort.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich nach Ende des Studiums anfange zu Arbeiten, die vergangenen Studienjahre und Fahrten noch angeben kann?

Re: Ausgaben Student (Pendler)

Verfasst: 22. Jul 2014, 11:15
von steuerinfoblog
Hallo,

der festgesetzte Verlust also die 3.010 Euro können in die Vorjahre, wo sie anfangen zu arbeiten, vorgetragen und abgezogen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de

Re: Ausgaben Student (Pendler)

Verfasst: 22. Jul 2014, 17:20
von muemmel
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich nach Ende des Studiums anfange zu Arbeiten, die vergangenen Studienjahre und Fahrten noch angeben kann? Grundsätzlich ja. Da gibt es zwei Varianten:
1. Sie setzen sich gleich 2015 hin und machen die Steuererklärung für 2014. Und so machen Sie das dann jedes Jahr.
2. Einen Verlust können Sie bis zu 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen. Wenn Sie also z. B. 2019 fertig sind mit dem Studium, setzen Sie sich hin und machen die Erklärungen für 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 - eine Menge Arbeit...