Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich brauche mal eure Hilfe, da ich mir für die kommende Steuererklärung unsicher bin.
Folgende Situation:
Mein Wohnort ist Hamburg.
Der Dienstsitz meiner Consultingfirma bei der ich angestellt bin ist Langen bei Frankfurt.
Eingesetzt bin ich als Consultant im Projektgeschäft, aktuell in Frankfurt.
D.h. Montag fahre ich mit dem Zug nach Frankfurt, Freitag wieder zurück.
Verpflegungsmehrkosten bekomme ich keine mehr(bin länger als 3 Monate in dem Projekt).
Die Bahncard100 hat der Arbeitgeber mir zu 100 % im Zuge der Spesenabrechnung erstattet.
Eine Dienstwohnung ist auf den Namen des AG angemietet wurden.
Nun meine wichtige Frage:
Was kann ich steuerlich ansetzten?
Kann ich wenigstens Dienstreisen angeben und die „Kosten“ für die Verpflegungsmehrkostenaufwendungen gelten machen?
Oder ist es eher besser die Klappe zu halten und nichts anzugeben, da ich vielleicht noch die Bahncard wegen Geldwertem Vorteil ansetzten muss?
Ich bin unschlüssig…und würde gern wissen inwiefern man steuerlich etwas rausholen kann?
Vielen Dank erstmal!
ich brauche mal eure Hilfe, da ich mir für die kommende Steuererklärung unsicher bin.
Folgende Situation:
Mein Wohnort ist Hamburg.
Der Dienstsitz meiner Consultingfirma bei der ich angestellt bin ist Langen bei Frankfurt.
Eingesetzt bin ich als Consultant im Projektgeschäft, aktuell in Frankfurt.
D.h. Montag fahre ich mit dem Zug nach Frankfurt, Freitag wieder zurück.
Verpflegungsmehrkosten bekomme ich keine mehr(bin länger als 3 Monate in dem Projekt).
Die Bahncard100 hat der Arbeitgeber mir zu 100 % im Zuge der Spesenabrechnung erstattet.
Eine Dienstwohnung ist auf den Namen des AG angemietet wurden.
Nun meine wichtige Frage:
Was kann ich steuerlich ansetzten?
Kann ich wenigstens Dienstreisen angeben und die „Kosten“ für die Verpflegungsmehrkostenaufwendungen gelten machen?
Oder ist es eher besser die Klappe zu halten und nichts anzugeben, da ich vielleicht noch die Bahncard wegen Geldwertem Vorteil ansetzten muss?
Ich bin unschlüssig…und würde gern wissen inwiefern man steuerlich etwas rausholen kann?
Vielen Dank erstmal!
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
ja, aber nur bei Dienstreisen, nicht für die Aufenthalte in FrankfurtKann ich wenigstens Dienstreisen angeben
die muss man nicht als geldwerten Vorteil versteuern, keine Angstda ich vielleicht noch die Bahncard wegen Geldwertem Vorteil ansetzten muss?
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Vielen Dank erstmal!
D.h. mein aktuelles Projekt ist keine Dienstreise?
Kann ich denn am Montag die Kilometer nach Frankfurt angeben oder gibt es noch andere Möglichkeiten bei der Konstellation etwas geltend zu machen?
D.h. mein aktuelles Projekt ist keine Dienstreise?
Kann ich denn am Montag die Kilometer nach Frankfurt angeben oder gibt es noch andere Möglichkeiten bei der Konstellation etwas geltend zu machen?
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Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Hallo,mtrain hat geschrieben:Vielen Dank erstmal!
D.h. mein aktuelles Projekt ist keine Dienstreise?
Kann ich denn am Montag die Kilometer nach Frankfurt angeben oder gibt es noch andere Möglichkeiten bei der Konstellation etwas geltend zu machen?
ich bin der selben Situation wie du, nur eben andere Orte.
Wenn dein AG bereits sämtliche Reisekosten erstattet (Bahnfahrt, Unterkunft usw.) dann kann du da natürlich nichts mehr geltend machen.
Ich war im letzten Jahr 8 Monate am Stück in einem Projekt und habe von meinem AG keine Verpflegungskosten erstattet bekommen. Das Finanzamt hat aber alle 8 Monate anerkannt und mir die entsprechenden Tagessätze angerechnet.
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Hallo,
das heißt du hast in deiner Steuererklärung auswärtige Tätigkeit angegeben und lediglich die Sätze der Verpflegungsmehrkostenaufwendungen angesetzt?
das heißt du hast in deiner Steuererklärung auswärtige Tätigkeit angegeben und lediglich die Sätze der Verpflegungsmehrkostenaufwendungen angesetzt?
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Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Genau so ist es.mtrain hat geschrieben:Hallo,
das heißt du hast in deiner Steuererklärung auswärtige Tätigkeit angegeben und lediglich die Sätze der Verpflegungsmehrkostenaufwendungen angesetzt?
Mein AG hat mir noch eine Bescheinigung gegeben, in der aufgeführt war, an welchen Tagen ich wie viel Stunden unterwegs war. Diese Bescheinigung habe ich der Steuererklärung beigelegt.
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Geht das denn auch noch ab 2014? Gerade in Hinblick auf die Neuregelung dieses Bereiches?
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Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Davon gehe ich aus. Es gab ja nur eine Vereinfachung der Tagessätze.mtrain hat geschrieben:Geht das denn auch noch ab 2014? Gerade in Hinblick auf die Neuregelung dieses Bereiches?
Für weniger als 8 Stunden gibts nichts, bei mehr als 8 und weniger als 24 Stunden gibts 12,- Euro, und bei 24 Stunden gibts 24,- Euro.
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Wäre ja gut wenn dem so wäre.
Ob das Finanzamt dies anerkennt, wenn der AG für 3 Monate gezahlt hat und danach nicht mehr?
D.h. wenn ich ab dem Zeitpunkt die VMA in der Steuererklärung ansetzte?
Ob das Finanzamt dies anerkennt, wenn der AG für 3 Monate gezahlt hat und danach nicht mehr?
D.h. wenn ich ab dem Zeitpunkt die VMA in der Steuererklärung ansetzte?
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Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Nein, in der Steuererklärung trägst du sämtliche Tage ein. Und natürlich auch das, was dir der Arbeitgeber bereits erstattet hat.mtrain hat geschrieben:Wäre ja gut wenn dem so wäre.
Ob das Finanzamt dies anerkennt, wenn der AG für 3 Monate gezahlt hat und danach nicht mehr?
D.h. wenn ich ab dem Zeitpunkt die VMA in der Steuererklärung ansetzte?
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Aber die VMA die mir der AG gezahlt hat erhöhen dann wiederum die Progression oder?
PS: Vielen Dank schonmal für die Informationen!
PS: Vielen Dank schonmal für die Informationen!
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Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
mtrain hat geschrieben:Aber die VMA die mir der AG gezahlt hat erhöhen dann wiederum die Progression oder?
PS: Vielen Dank schonmal für die Informationen!
Was vom Arbeitgeber erstattet wird ist grundsätzlich erstmal steuerfrei, sofern es unter dem Höchstsatz bleibt.
Soweit ich weiss, muss das was darüber hinausgeht, mit 25% versteuert werden.
Re: Werbungskosten - Consultant (knifflige Frage)
Gut zu wissen!
Was und wo holst du denn noch etwas in der kommenden Steuererklärung raus?
Was und wo holst du denn noch etwas in der kommenden Steuererklärung raus?