Fahrtkosten, berufliche Umzugskosten, doppelter Haushalt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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noname85
Beiträge: 1
Registriert: 20. Apr 2014, 23:31

Fahrtkosten, berufliche Umzugskosten, doppelter Haushalt

Beitrag von noname85 »

Hallo zusammen,

ich ziehe demnächst aus beruflichen Gründen aus Hamburg in Richtung Frankfurt (der selbe Arbeitgeber). Das Ganze hat sich jetzt in sehr kurzer Zeit ergeben. Dabei möchte ich natürlich steuerlich so gut wie möglich wegkommen. Es liegen folgende Ausgangssituationen vor:

-Ich bin Single und wohne bisher in Hamburg allein. Die Wohnung ist gekündigt, jedoch liegt wie üblich eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor.

-sobald ich in Frankfurt beginne zu arbeiten (in ca. 3 Wochen), wird mir für die ersten zwei Wochen ein Hotelzimmer bezahlt

-danach wird mir (ebenso auf Firmkosten) zunächst ein 1- Zimmer Apartment bezahlt, bis ich eine Wohung finde. Diese Apartment wird mir theoretisch bis zu 6 Monate bezahlt

-die dann entstehenden Umzugskosten (eine Umzugsfirma wird beauftragt)+ Maklerkosten werden ebenso von der Firma übernommen

-sobald ich in Frankfurt wohne, werde ich mir wieder bei meinen Eltern für regelmäßige Besuche, mein altes Zimmer einrichten

-besonders solange ich noch meine Wohnung in Hamburg habe (da ich auch noch vieles zu klären und erledigen habe) werde ich wohl jedes Wochenende dort hinfahren

-nachdem ich meine alte Wohung in Hamburg los bin, werde ich so alle 2-3 Wochen zu meinem Eltern über das WE fahren

Jetzt wäre meine Frage: Was kann ich alles steuerlich (z.B. Fahrten, Verpflegungspauschalen), wie lange etc geltend machen?
Sorry für die vielen Informationen :-)
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten, berufliche Umzugskosten, doppelter Haushalt

Beitrag von muemmel »

-sobald ich in Frankfurt wohne, werde ich mir wieder bei meinen Eltern für regelmäßige Besuche, mein altes Zimmer einrichten Das ist aber kein Wohnsitz im Sinne der DHHF. Insofern können Sie lediglich die Heimfahrten absetzen, die Sie zur Aufgabe der Hamburger Wohnung machen. Den Rest bezahlt ja ohnehin die Firma... Hier ist eher die Frage, ob die Bezahlung des Apartments in FFM ab dem Zeitpunkt, wo Sie in Hamburg keine Wohnung mehr haben, nicht unter die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile fällt... Siehe hier: http://www.lohn-info.de/sachbezug_wohnung.html
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