Irrtum Sonderausgaben/Werbungskosten - rückgängig machbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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panda1912
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Registriert: 18. Apr 2014, 13:22

Irrtum Sonderausgaben/Werbungskosten - rückgängig machbar?

Beitrag von panda1912 »

Hallo liebes Forum,

ich habe meine Lohnsteuererklärung für 2012 von der Lohnsteuerhilfe einer Gewerkschaft machen lassen, da ich in diesen Dingen leider nicht sonderlich bewandert bin. Leider hat die gute Dame meine Ausgaben als Sonderausgaben angegeben, statt als Werbungskosten, obwohl ich ihr die Situation genau schilderte uns betonte, dass mir die Anerkennung der Kosten in den Folgejahren ohne Verdienst besonders wichtig wären.

Meine Situation war/ist folgende:
Bis Mitte 2012 war ich Vollzeit Berufstätig in einem kfm. Beruf. Ein IHK-Abschluss über diesen kfm. Beruf liegt vor.
Im Herbst 2012 begann ich ein Erststudium in einem naturwissenschaftlichen Bereich (also kein Zusammenhang zwischen Ausbildungsberuf und Studium).

Hätte dieses Erststudium nach Berufsausbildung nicht als Werbungskosten gegolten? Ich bin damals leider davon ausgegangen, dass sie es als Werbungskosten angegeben hat, damit ich auch in Zukunft die Kosten des Studiums quasi als eine Art "Verlustvortrag" gelten machen kann.

Für die Angabe als Sonderausgaben gab es eine Rückzahlung für 2012. Für 2013 bringen mir die Sonderausgaben nur leider nichts, da ich nur einen Minijob ausübe. Leider habe ich Ausgaben im 4-stelligen Bereich in 2013 für das Studium getätigt in der Annahme ich könnte es ja als Werbungskosten absetzen.

Meine Frage:
1) Kann ich das Studium von Sonderausgaben zu Werbungskosten ändern ?
2) Oder für 2012 das mit den Sonderausgaben noch rückgängig machen und in Werbungskosten ändern?
3) Enstünde mir dabei bzgl. der Erstattung vom FA ein Nachteil? (Erstattung zurückzahlen?)

Für Eure Ratschläge und Info bin ich sehr dankbar.

Wünsche Euch allen schöne Feiertage.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Irrtum Sonderausgaben/Werbungskosten - rückgängig machba

Beitrag von muemmel »

1. Merke: Rechtskräftige Steuerbescheide werden nur zu Ungunsten des Steuerzahlers geändert.
2. Klar doch - das wäre nämlich zu Ihrem finanziellen Nachteil.
3. Selbstverständlich: Die WK-Pauschale liegt bei 1000 Euro, die Sonderausgabenpauschale bei 36 Euro. Folglich werden 964 Euro mehr versteuert und die entsprechende Erstattung ist zurückzuzahlen.

Wenn ich das recht verstanden habe, haben Sie für 2013 noch keine Steuererklärung gemacht? Das können Sie dann nachholen, wobei dann eben aber auch die Falschangabe von 2012 auffliegen wird. Wenn Sie 2013 mehrere 1000 Euro WK hatten, könnte sich das trotz der anfallenden Nachzahlung für 2012 sogar lohnen.
Und noch was: Von einem Verlustvortrag haben Sie nur was, wenn Sie während des Studiums niemals steuerpflichtig arbeiten (also außerhalb eines Minijobs). Sonst wird der vorgetragene Verlust nämlich mit dem Lohn verrechnet und verschwindet ohne jede steuerliche Auswirkung.
panda1912
Beiträge: 2
Registriert: 18. Apr 2014, 13:22

Re: Irrtum Sonderausgaben/Werbungskosten - rückgängig machba

Beitrag von panda1912 »

Hallo :-)

vielen Dank für Ihre Antwort.

zu 1.) im Bescheid steht was von § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig (aber nicht auf die Studiumskosten?)
zu 2.) sieht so aus als wenn ich ca. 42% der Erstattung zurück zahlen muss.

Bevor Sie jetzt lachen, wie kann ich denn jetzt genau diese Sonderausgaben/Werbungskosten rückwirkend beheben? Muss ich mich selbst anzeigen und gibt es dann ausser Rückzahlung noch richtig Ärger oder wie macht man das genau?
Für 2013 habe ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben, da ich ja darüber gestolpert bin, dass in 2012 irrtümlicher Weise Sonderausgaben statt Werbungskosten angegeben wurden.

Zum Verlustvortrag habe ich noch eine Verständnisfrage, Sie schreiben, dass ich dann während des Studiums niemals steuerpflichtig arbeiten dürfte um steuerliche Vorteile zu haben. Angenommen ich sammle im Laufe der Jahre ca. 10.000Euro an Werbungskosten an und arbeite dann in den Ferien einmal steuerpflichtig mit bspw. 300 Euro Lohnsteuer. Wären dann die kompletten 10.000 Euro Verlustvortrag futsch oder blieben mir weiterhin 9700 Euro Verlustvortrag für spätere Einnahmen?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Irrtum Sonderausgaben/Werbungskosten - rückgängig machba

Beitrag von muemmel »

1. Irgendwas ist da immer teilweise vorläufig - das sind dann halt Sachen, über die gerade an den Finanzgerichten gestritten wird. Insofern wird es sich vermutlich nicht auf die Studienkosten beziehen.
2. Wenn die Summe der abgesetzten Kosten bei so 2400 Euro lag, könnte das hinkommen.
Bevor Sie jetzt lachen, wie kann ich denn jetzt genau diese Sonderausgaben/Werbungskosten rückwirkend beheben? Muss ich mich selbst anzeigen und gibt es dann ausser Rückzahlung noch richtig Ärger oder wie macht man das genau? Ich habe das auch noch nie gemacht, aber ich würde halt einfach der Steuererklärung einen Brief beilegen (keine Selbstanzeige!), wo Sie erklären, daß durch die Schuld der Frau von der Lohnsteuerhilfe ein Fehler entstanden ist, den Sie gern korrigieren würden, da er Ihnen jetzt gerade bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen aufgefallen ist. Da ja unter der Erklärung steht, daß die Lohnsteuerhilfe mitgewirkt hat, und es sich um einen für Laien leicht zu übersehenden Fehler handelt, wird das außer der entsprechenden Nacherhebung von Steuer für 2012 gar nichts passieren.
Angenommen ich sammle im Laufe der Jahre ca. 10.000Euro an Werbungskosten an und arbeite dann in den Ferien einmal steuerpflichtig mit bspw. 300 Euro Lohnsteuer. Wären dann die kompletten 10.000 Euro Verlustvortrag futsch oder blieben mir weiterhin 9700 Euro Verlustvortrag für spätere Einnahmen? Sie verwechseln da Steuern mit zu versteuerndem Einkommen. Beispiel: Sie arbeiten in den Ferien 2 Monate für 1.750 Euro Bruttolohn pro Monat. Es fallen etwa 150 Euro Steuer pro Monat an. Resultat: Die 300 Euro Steuer kriegen Sie wieder, aber Ihr Verlustvortrag vermindert sich um das komplette Einkommen, nicht um die Steuer. Von 10.000 Euro VV sind also 3.500 Euro weg und Sie haben nur noch 6.500 Euro VV. Und 3.500 Euro weniger VV sind bei durchschnittlichem Lohn eine Steuerersparnis von 700 bis 1.000 Euro, die Ihnen verlorengeht.
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