Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich meine arbeitsbedingten Reisekosten als Angesteller auch über das Finanzamt, statt den Arbeitgeber geltend machen kann. Es geht insbesondere um den Verpflegungsmehraufwand.
Übernachtungskosten und Fahrticket bekomme ich vom Arbeitgeber bezahlt.
Ist es ferner richtig, dass ich für den Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt nicht für jedes Brötchen, dass ich gekauft habe, eine Quittung vorlegen muss und stattdessen eine Pauschale, je nach Reisezeit zum tragen kommt?
Mit freundlichen Grüßen
pema
ich würde gerne wissen, ob ich meine arbeitsbedingten Reisekosten als Angesteller auch über das Finanzamt, statt den Arbeitgeber geltend machen kann. Es geht insbesondere um den Verpflegungsmehraufwand.
Übernachtungskosten und Fahrticket bekomme ich vom Arbeitgeber bezahlt.
Ist es ferner richtig, dass ich für den Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt nicht für jedes Brötchen, dass ich gekauft habe, eine Quittung vorlegen muss und stattdessen eine Pauschale, je nach Reisezeit zum tragen kommt?
Mit freundlichen Grüßen
pema
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- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Ja, den verpflegungsmehraufwand kannst in der Steuererklärung geltend machen.
Seit diesem Jahr gelten folgende pauschalen:
> 8 stunden : 12,-
24 stunden : 24,-
Bei unter 8 Stunden pro Tag gibts nichts.
Es zählt jeweils der Zeitraum vom Verlassen deiner Wohnstätte bis zur Rückkehr dort hin.
Für die Steuererklärung IST es wichtig, dass dir dein Arbeitgeber diese Tage bescheinigt.
Seit diesem Jahr gelten folgende pauschalen:
> 8 stunden : 12,-
24 stunden : 24,-
Bei unter 8 Stunden pro Tag gibts nichts.
Es zählt jeweils der Zeitraum vom Verlassen deiner Wohnstätte bis zur Rückkehr dort hin.
Für die Steuererklärung IST es wichtig, dass dir dein Arbeitgeber diese Tage bescheinigt.
Re: Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Danke für die Antwort!
Würde ein Formular wie hier http://goo.gl/EmhTPw
genügen?
Wie wirkt sich das dann aus? Bekomme ich den Verpflegungsmehraufwand dann vom Finanzamt wieder oder wirkt der nur mindernd auf mein zu versteuerndes Einkommen?
Nochmal der Hinweis:
Normal könnte ich die Verpflegungskosten bis zur Pauschalgrenze bei meinem Arbeitgeber holen. Dazu muss ich aber Quittungen sammeln. Dies macht der AG mit der Begründung, dass es sich für ihn auszahlt, wenn Mitarbeiter die Grenze nicht erreichen. Fahrtkosten werden vom AG übernommen.
Vielen Dank schon mal
Grüße
pema
Würde ein Formular wie hier http://goo.gl/EmhTPw
genügen?
Wie wirkt sich das dann aus? Bekomme ich den Verpflegungsmehraufwand dann vom Finanzamt wieder oder wirkt der nur mindernd auf mein zu versteuerndes Einkommen?
Nochmal der Hinweis:
Normal könnte ich die Verpflegungskosten bis zur Pauschalgrenze bei meinem Arbeitgeber holen. Dazu muss ich aber Quittungen sammeln. Dies macht der AG mit der Begründung, dass es sich für ihn auszahlt, wenn Mitarbeiter die Grenze nicht erreichen. Fahrtkosten werden vom AG übernommen.
Vielen Dank schon mal
Grüße
pema
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- Registriert: 8. Jan 2014, 09:20
Re: Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Das Formular sollte genügen.
Die pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen.
Die pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen.
Re: Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Ok, danke für deine Hilfe
Re: Reiesekosten über Finanzamt, statt Arbeitgeber
Normal könnte ich die Verpflegungskosten bis zur Pauschalgrenze bei meinem Arbeitgeber holen. Dann sollten Sie das tun. Zwischen 12 Euro vom AG und so 3 bis 4 Euro Steuererstattung besteht ein ziemlich großer Unterschied...