Ausgaben für Existenzgründung der Ehefrau als Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tommelbommel
Beiträge: 3
Registriert: 8. Feb 2014, 14:54

Ausgaben für Existenzgründung der Ehefrau als Werbungskosten

Beitrag von tommelbommel »

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich in 2013 als Immobilienmaklerin selbständig gemacht. Wir sind gemeinsam veranlagt. Sie hatte in 2013 noch keinerlei Einkünfte jedoch erhebliche Aufwendungen (Existenzgründungscoach, Homepage, Broschüren etc...)
Können wir diese Kosten in der anstehenden Steuererklärung für 2013 unter Werbungskosten der Ehefrau geltend machen oder stelle ich mir das zu einfach vor?

Vielen Dank für Eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgaben für Existenzgründung der Ehefrau als Werbungsko

Beitrag von muemmel »

Werbungskosten haben Arbeitnehmer. Folglich sind die Ausgaben Ihrer Frau Betriebsausgaben. Grundsätzlich können solche Verluste steuerlich geltend gemacht werden - allerdings wird sich das FA schon wundern, daß sie überhaupt keine Einnahmen hat. Verluste sind kurz nach der Existenzgründung nicht ungewöhnlich, aber nicht einen Cent Umsatz zu haben klingt dann irgendwie nach einem nicht sehr ernst betriebenen Gewerbe.
tommelbommel
Beiträge: 3
Registriert: 8. Feb 2014, 14:54

Re: Ausgaben für Existenzgründung der Ehefrau als Werbungsko

Beitrag von tommelbommel »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
OK, ich erfasse dann die Aufwendungen z.B. unter "bezogene Leistungen" in den Betriebsausgaben des Gewerbegebietes der Ehefrau.?!
Zu den Einnahmen. Es gibt halt in manchen Berufen eine recht lange Vorbereitungszeit mit Ausbildung und div. Infrastruktur, die zunächst umgesetzt werden muss. Ist halt kein Bäcker, wo man an einem Tag öffnet und automatisch die Kunden kommen. Ist es denn ausgeschlossen, dass Aufwendungen anerkannt werden, nur weil in dem Jahr keine Erträge anfielen?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgaben für Existenzgründung der Ehefrau als Werbungsko

Beitrag von muemmel »

Ist es denn ausgeschlossen, dass Aufwendungen anerkannt werden, nur weil in dem Jahr keine Erträge anfielen? Nö, das nicht, aber es sollte sich im zweiten Jahr nicht wiederholen.
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