Vollzeitjob Designer, was gibts zum Absetzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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itscomplex
Beiträge: 5
Registriert: 10. Jan 2014, 23:40

Vollzeitjob Designer, was gibts zum Absetzen?

Beitrag von itscomplex »

Hallo,

ich bin seit Mitte letzten Jahres als Designer tätig. Im Januar 2013 habe ich mein Bachelor Studium abgeschlossen und war dann knapp 3 Monate arbeitslos gemeldet bis ich meinen jetzigen Beruf antreten konnte.
Ich arbeite als Angestellter bei einer Firma, bin aber von denen an eine andere Firma "verliehen" (noch mindestens bis Ende 2014 - über einen Werkvertrag)

Jetzt wollte ich euch kurz fragen was ich alles von der Steuer absetzen kann.
Habe ich dadurch, dass ich verliehen bin irgendwelche steuerlichen Vorteile?

Als Designer muss ich mich selbst ständig weiterbilden, und habe mir deshalb für meine Wohnung extra ein weiteres Zimmer "gegönnt" in dem ich Abends und am Wochenende in ruhe arbeiten kann. Da man als Designer nicht wie in einem anderen Beruf "Zeugnisse" vom Studium hat, arbeite ich parallel immer an meinen Portfolio, wofür ich dieses Arbeitszimmer mit PC, Drucker, Zeichenmaterial etc benötige.
Kann ich davon etwas absetzen? Oder sogar einen Teil des ganzen Zimmers, was ja nicht unwesentlich an der Miete bemerkbar ist.
In diesem Zimmer mache ich sonst auch nichts anderes.

Außerdem musste ich für diesen Job umziehen (500km entfernt). Kann ich die Umzugskosten absetzen?


Ich freue mich für Infos und Tipps zum Absetzen.

beste Grüße und Danke
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Vollzeitjob Designer, was gibts zum Absetzen?

Beitrag von tripletwenty »

Hallo,

meiner Meinung nach, kannst du die Kosten für deine berufliche Fortbildung absetzen. Also dein Zeichenmaterial, Fachliteratur, Bildungsmaßnahmen, Messebesuche usw. Das ist unabhängig von deinem Beruf.

Unter Umständen lässt sich sogar der PC und der Drucker abschreiben (mind. 3 Jahre), aber da bin ich mir unsicher.
Ich würde es mal versuchen.

Ziemlich sicher bin ich mir aber mit deinem "Arbeitszimmer". Da du Angestellter bist und die privaten Räume nicht Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sind, sehe ich da erst mal keine Chance, etwas geltend zu machen.
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