Hallo,
ich möchte mich erkundigen, wie es sich aus Steuerlicher hinsicht verhält, wenn ein nicht berufstätiger Ehepartner in einer anderen Stadt studiert und hierzu dort eine Wohnung angemietet wird.n
Ist es möglich die Ausbildungskosten zu Werbungskosten des berufstätigen Ehepartners zu erklären?
Ist es möglich doppelte Haushaltführung geltend zu machen?
Es wäre toll, wenn es möglcih ist hiezu Informationen zu erhalten
Viele Grüße,
Taxoman
Studium des Ehepartners
Re: Studium des Ehepartners
Grundsätzlich können Ausbildungskosten abgesetzt werden. Das sind im Erststudium Sonderausgaben, ansonsten Werbungskosten. Die Kosten der Wohnung am Studienort und die Heimfahrten gehören natürlich dazu.