Hallo liebe Stuererklärungshelfer,
Inwieweit kann man die Unkosten von privaten Forschungstätigkeiten, die relativ nahe mit meiner beruflichen Tätigkeit stehen, steuerlich geltend machen?
Ich weiß, dass alle meine Ausgaben einen direkten Bezug zur Arbeit haben sollten, damit ich sie in der Steuererklärung angeben kann.
Ist es z.B. möglich, dass mich mein Arbeitgeber schriftlich zu einer "privaten Einarbeitung in eine neue Technologie" beauftragt? Ist das überhaupt möglich, dass ich unentgeltlich für meinen Arbeitgeber arbeite und die Kosten selbst trage? Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Für mich ist es wie eine Fortbildung und diese sollten ja in der Regel vom Finanzamt erstattet werden.
Frage anders formuliert: Wie kann ich dem Finanzamt deutlich machen, dass ich kein Hobby betreibe, sondern mich privat fortbilde?
Diese Forschungstätigkeit ist für mich vor allem zur Erfahrungssammlung. Ich bin mir sicher, dass diese Technologie in Zukunft eine große Rolle spielen wird und ich möchte später in diesem Gebiet arbeiten.
Das ganze habe ich initiiert, betreibe es (noch) ausschließlich in meiner Freizeit und mein Chef unterstützt mich, wenn es z.B. um Sonderurlaub geht, oder um Förderungsanträge von Seiten Dritter.
Ich bin übrigens Ingenieur des Maschinenbaus, angestellt bei einem Ingieursdiensleister und bearbeite regelmäßig Projekte für Kunden.
Meine Forschungstätigkeit bezieht sich auf eine sehr neue Umwelt-Technologie, die in Verbrennungsmotoren eingesetzt werden kann. Ich bin zur Zeit bei einem Proof of Concept und einer Analyse. Meine Unkosten beziehen sich vor allem auf Werkzeug und Material, vorerst 2000 - 3000 EUR.
Noch erhalte ich keine Förderung, werde mich aber in den nächsten Monaten darum kümmern von einer Stiftung unterstützt zu werden.
Viele Grüße
Franz
Private Fortbildung & Forschung steuerlich absetzbar?
Re: Private Fortbildung & Forschung steuerlich absetzbar?
So wie Du den Fall schilderst, wird es wohl keine Möglichkeit geben, die Kosten abzusetzen.
Diese müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Einkünften stehen. Bzogen auf Dein Anstellungsverhältnis sehe ich diesen Zusammenhang aber nicht (wirklich). Außerdem ist voraussichtlich keine eindeutige Abgrenzung zur privaten Lebensführung möglich.
Diese müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Einkünften stehen. Bzogen auf Dein Anstellungsverhältnis sehe ich diesen Zusammenhang aber nicht (wirklich). Außerdem ist voraussichtlich keine eindeutige Abgrenzung zur privaten Lebensführung möglich.