Hallo,
ich habe mich schon über Google in das Thema eingelesen, jedoch steige ich bei den ganzen Ausnahmeregelungen nicht wirklich durch. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen und sagen, ob ich das Zimmer überhaupt als Werbungskosten absetzten darf.
Situation ist folgende:
Ich arbeite ausschließlich von zu Hause und habe keinen festen Arbeitsplatz in der Firma. Problematisch ist nun, dass ich das Arbeitszimmer gezwungenermaßen auch privat nutze (1 Zi. Wohnung). Falls ich es in der Steuererklärung angeben darf, stellt sich mir die Frage der Berechnung: Gebe ich das komplette Zimmer an oder nur einen bestimmten Bereich? Hat jemand eine Idee oder ist in der selben Situtation?
Gruß
Hans
Telearbeit in 1 Zimmer
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Re: Telearbeit in 1 Zimmer
wer nur ein Zimmer bewohnt, kann kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben und anteilige Raumkosten nicht absetzen. Etwas anderes ist es mit dem PC, Schreibtisch, Stuhl usw., also Gegenstände und auch andere Ausgaben wie Strom, Telefon.., die man zwingend dazu braucht.
Lia
Lia
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Re: Telearbeit in 1 Zimmer
Hi Lia,
danke für deine Antwort. Schade, dachte ich kann den Raum auch steuerlich absetzten. Hatte im Netz folgende Info gefunden:
"Nach Auffassung der Kölner Finanzrichter sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aber jetzt auch dann in Höhe des beruflichen beziehungsweise betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich absetzbar, wenn der Raum zum Teil auch privat genutzt wird."
http://www.capital.de/steuern-recht/:Me ... 44822.html
PC, und Co werden vom AG gestellt, werd mir also die Steuererklärung sparen, wenn ich das Zimmer nicht als Ausgabe deklarieren kann.
Gruß
Hans
danke für deine Antwort. Schade, dachte ich kann den Raum auch steuerlich absetzten. Hatte im Netz folgende Info gefunden:
"Nach Auffassung der Kölner Finanzrichter sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aber jetzt auch dann in Höhe des beruflichen beziehungsweise betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich absetzbar, wenn der Raum zum Teil auch privat genutzt wird."
http://www.capital.de/steuern-recht/:Me ... 44822.html
PC, und Co werden vom AG gestellt, werd mir also die Steuererklärung sparen, wenn ich das Zimmer nicht als Ausgabe deklarieren kann.
Gruß
Hans