Telearbeit in 1 Zimmer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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teleworker
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2013, 01:22

Telearbeit in 1 Zimmer

Beitrag von teleworker »

Hallo,
ich habe mich schon über Google in das Thema eingelesen, jedoch steige ich bei den ganzen Ausnahmeregelungen nicht wirklich durch. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen und sagen, ob ich das Zimmer überhaupt als Werbungskosten absetzten darf.

Situation ist folgende:
Ich arbeite ausschließlich von zu Hause und habe keinen festen Arbeitsplatz in der Firma. Problematisch ist nun, dass ich das Arbeitszimmer gezwungenermaßen auch privat nutze (1 Zi. Wohnung). Falls ich es in der Steuererklärung angeben darf, stellt sich mir die Frage der Berechnung: Gebe ich das komplette Zimmer an oder nur einen bestimmten Bereich? Hat jemand eine Idee oder ist in der selben Situtation?

Gruß
Hans
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Telearbeit in 1 Zimmer

Beitrag von schlauelia »

wer nur ein Zimmer bewohnt, kann kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben und anteilige Raumkosten nicht absetzen. Etwas anderes ist es mit dem PC, Schreibtisch, Stuhl usw., also Gegenstände und auch andere Ausgaben wie Strom, Telefon.., die man zwingend dazu braucht.
Lia
teleworker
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2013, 01:22

Re: Telearbeit in 1 Zimmer

Beitrag von teleworker »

Hi Lia,
danke für deine Antwort. Schade, dachte ich kann den Raum auch steuerlich absetzten. Hatte im Netz folgende Info gefunden:

"Nach Auffassung der Kölner Finanzrichter sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aber jetzt auch dann in Höhe des beruflichen beziehungsweise betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich absetzbar, wenn der Raum zum Teil auch privat genutzt wird."
http://www.capital.de/steuern-recht/:Me ... 44822.html

PC, und Co werden vom AG gestellt, werd mir also die Steuererklärung sparen, wenn ich das Zimmer nicht als Ausgabe deklarieren kann.

Gruß
Hans
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