Lerngemeinschaft Fahrtkosten abgelehnt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sauerländer75
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Registriert: 2. Jul 2012, 10:30

Lerngemeinschaft Fahrtkosten abgelehnt

Beitrag von Sauerländer75 »

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Bei meiner Weiterbildung/Fernstudium zum Qualitätsmanager, haben wir eine Lerngemeinschaft gebildet, diese Lerngemeinschaft fand bei einer Kommilitonin in Süddeutschland und bei mir statt. Aufgelaufen für mich sind 16 Fahrten pro Hin- und Rückfahrt 1310km also zusammen 20.960 km. Diese Fahrten wurden unter der Begründung "Aufwendungen für Lerngruppen könen nicht gewährt werden, weil eine private Veranlassung der Treffen nicht von untergeordneter Bedeutung ist" abgelehnt. Ich habe als Beweis einen Ablauf-/Lernplan welcher von mir und meiner Kommilitonin unterzeichnet wurde sowie die Lehrgangs-/ Anwesenheitsbestätigungen der Beuth Hochschule mit beigefügt.
Jetzt meine Frage, wie gehe ich weiter vor, denke ein Einspruch sollte ich auf jeden Fall machen. Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ich in die Begründung einfügen könnte?
Über Vorschläge oder Vorlagen zu dem Inhalt des Einspruchs wäre ich sehr Dankbar.
Im Voraus vielen Dank
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Lerngemeinschaft Fahrtkosten abgelehnt

Beitrag von ruepel »

Hallo,

erst mal auf den Steuerbescheid (Verwaltungsakt § 118 Satz 1 AO) raufschauen und nach dem Datum sehen. Bekanntgabe § 122 Absatz 2 Nr. 1 AO des Verwaltungsaktes ist mit Ablauf des dritten Werktages nach Datum auf dem Verwaltungsakt.
Einspruchsfrist § 355 Absatz 1 Satz 1 AO ist innerhalb eine Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

Wenn der Einspruch noch möglich ist, dann: Hiermit beantrage ich Änderung meines Steuerbescheides, erhebe ersatzweise Einspruch.

Dann must Du begründen. Dazu noch ein paar Anmerkungen: Werbekosten § 9 AO sind Aufwendungen zur Sicherung, Erhaltung und Erwerbung der Einnahmen. Sie sind bei der Einnahme anzusetzen, bei der sie entstanden sind.

Zu deutsch: die Fahrtkosten sind nur als Werbekosten ansatzfähig, wenn sie für Fortbildung in einem ausgeübten Beruf stehen.

Dann solltest du mal prüfen, ob Du gegebenefalls noch Tankquittungen aus dem Wirtschaftsjahr hast, mit denen sich die hohe Kilometerlaufleistung deines Pkw nachweisen läßt. Reparatur- oder Inspektionsrechnungen würden auch helfen.

Außerdem läst sich noch über einen eidesstattliche Erklärung § 91 AO der Nachweis erbringen. Das müstest Du und Deine Mitlernende tun. Bedenke dabei aber, das dies eine Meineid ist, wenn das Finanzamt euch das Gegenteil beweisen kann.


Gruß
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