Beitragvon Lottchen » 19. Jun 2012, 21:06
Hallo!
Ich habe soeben dieses Forum entdeckt und sehe, dass es hier viele qualifizierte Antworten gibt. Deshalb wollte ich eine Frage stellen, die mich derzeit stark beschäftig:
Ich war im Jahr 2011 Referendarin. Nun habe ich im Juli 2011 mein Examen abgelegt. Allerdings habe ich danach einen Verbesserungsversuch gemacht. Durch diesen sind mir im folgenden (August-Dezember) Kosten entstanden, die ich nun absetzen möchte.
Das Problem ist: ich habe ja während der Vorbereitung auf die Verbesserung nicht gearbeitet. Mit der Arbeit habe ich erst 2012 begonnen.
Meine Frage: kann ich die Kosten, die für die Wiederholung entstanden, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machen?
Ich frage völlig unabhängig davon, ob sie mir angerechnet werden. Was mich interessiert ist der Posten: Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Ich danke Euch! Viele Grüße!