Mietkosten eines Personalzimmers

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ikoone
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2009, 18:19

Mietkosten eines Personalzimmers

Beitrag von Ikoone »

Hallo,

ich will mit Lexware Taxman 2008 meine Steuererklärung für 2007 machen. Dabei habe ich jedoch einige Fragen.

Ich war im Jahr 2007 4 Monate auf Montage. Während dieser Zeit hatte ich ein Personalzimmer. Über die Mietkosten habe ich eine Mietbescheinigung erhalten. Parallel dazu hatte ich noch meine normale Wohnung die in dieser Zeit jedoch leer stand.

Kann ich diese Mietkosten in der Erklärung angeben? Wenn ja, wo?

Ich bin übers Wochenende mit der Bahn nach Hause gefahren. Diese Tickets habe ich aufbewahrt. Als was kann ich diese in der Erklärung angeben? Arbeitsfahrten?

Kann mir jemand bei diesen Fragen helfen?
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Mietkosten eines Personalzimmers

Beitrag von incometax »

Hallo,

Du kannst für die 4 Monate Doppeltenhaushaltsführung geltend machen.
In Wirtschafts-Wiki kannst du vieles darüber lesen. :)
Ikoone
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2009, 18:19

Re: Mietkosten eines Personalzimmers

Beitrag von Ikoone »

Wie kann ich die Doppelte Haushaltsführung den geldtend machen? Welche kosten kann ich da als Werbungskosten eintragen?
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Mietkosten eines Personalzimmers

Beitrag von incometax »

Du kannst notwendige Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

-Als notwendige Verpflegungsmehraufwendungen sind für einen Zeitraum von drei Monaten nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung am Lebensmittelpunkt abwesend ist, die bei Auswärtstätigkeiten ansetzbaren Pauschbeträge anzuerkennen; (24Std. 24€, mind. 14bis weniger als 24Std. 12€, mind. 8bis weniger als 14Std. 6€)

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung
-Als notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung sind deren tatsächliche Kosten anzuerkennen.

Notwendige Fahrtkosten
-Als notwendige Fahrtkosten sind anzuerkennen

1. die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung .
2. die Entfernungspauschale nach 0,30 Cent für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt wöchentlich. Aufwendungen für Fahrten mit einem im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug können nicht angesetzt werden

Und lies noch einmal unter Wirtschaft-Wiki, doppelte Haushaltsführung, vielleicht kannst du noch mehr geltend machen.

schönen Tag :P
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