Vorweggenommene Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Woodstok
Beiträge: 5
Registriert: 31. Jan 2009, 13:42

Vorweggenommene Werbungskosten

Beitrag von Woodstok »

Hallo Forum,

habe noch eine Frage:
Wie und wo kann ich die "vorweggenommenen Werbungskosten" angeben?
(siehe Art. http://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=96&t=202)
D.H. ich mache für das Jahr 2008 ganz normal meine Steuererklärung. Steht dann im Steuerbescheid, wie groß der "Überschuss" der Werbungskosten sind? - und kann ich den in der nachfolgenden Erklärung einfach als "Übertrag aus 2008" angeben?

Danke nochmla für Euer Wissen. :-)

Gruß
Björn
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Vorweggenommene Werbungskosten

Beitrag von taxwoman »

Hallöchen,

du machst für 2008 deine Steuererklärung und trägst deine Werbungskosten in der Anlage N ein. WEnn du keine andere Einkünfte hast wird eine Verlustübertragt ermittelt, d. in 2009 Erklärung dann verrechnen kannst!

Gruß
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