Hallo Forum,
habe noch eine Frage:
Wie und wo kann ich die "vorweggenommenen Werbungskosten" angeben?
(siehe Art. http://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=96&t=202)
D.H. ich mache für das Jahr 2008 ganz normal meine Steuererklärung. Steht dann im Steuerbescheid, wie groß der "Überschuss" der Werbungskosten sind? - und kann ich den in der nachfolgenden Erklärung einfach als "Übertrag aus 2008" angeben?
Danke nochmla für Euer Wissen.
Gruß
Björn
Vorweggenommene Werbungskosten
Re: Vorweggenommene Werbungskosten
Hallöchen,
du machst für 2008 deine Steuererklärung und trägst deine Werbungskosten in der Anlage N ein. WEnn du keine andere Einkünfte hast wird eine Verlustübertragt ermittelt, d. in 2009 Erklärung dann verrechnen kannst!
Gruß
du machst für 2008 deine Steuererklärung und trägst deine Werbungskosten in der Anlage N ein. WEnn du keine andere Einkünfte hast wird eine Verlustübertragt ermittelt, d. in 2009 Erklärung dann verrechnen kannst!
Gruß