Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu meinen Dienstreisen und wie ich da was einsetzen kann.
Erst mal die Vorgeschichte damit man sich ein Bild machen kann.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz betrug bis vor einem Jahr ca. 100Km einfache Strecke.
Das hat sich immer gut als Werbungskosten gemacht.
Jetzt hat sich die Lage geändert da mein Arbeitgeber mich nur noch auf Dienstreise schickt.
Ich komme nur noch nach den Reisen in die Firma um meine Reisekostenabrechnung zu machen oder andere Dinge zu erledigen, Schulungen usw..
Mein Arbeitgeber erstattet mir alles. Fahrtkosten für meinen Privat PKW werdem mit 0,3€ pro Km vergütet.
Hotelkosten werden auch komplett erstattet.
Die Dienstreisen haben dann immer unterschiedliche Länge je nach Einsatz. Meistens aber 10 bis 12 Tage am Stück, manchmal auch bis zu 8 Wochen mit den gesetzliche geforderten Ruhetagen.
Wie kann jetzt da was als Werbungskosten einsetzen?
Nach meinem Verständnis bleiben da nur die Fahrten zur Firma wenn ich da was zu erledigen habe.
Dementsprechend habe ich eine ziemlich geringe Rückerstattung.
Wäre dankbar für Tipps.
Danke.
Gruß
Dienstreise Werbungskosten Entfernungspauschale
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- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Dienstreise Werbungskosten Entfernungspauschale
Guten Abend,
da ihr Arbeitgebern so fast alles übernommen hat, bleibt Ihnen noch der Verpflegungsmehraufwand, falls dieser nicht vom Arbeitgeber übernommen wurde. Der Verpflegungsmehraufwand wird aufgrund der Abwesenheitsdauer gemessen. Sind Ihnen evtl. noch irgendwelche Reisenebenkosten entstanden, die der Arbeitgeber nicht übernommen hat?
Folgende Verpflegungsmehraufwandpauschalen gibt es:
a) wenn man 24 Stunden abwesend ist, so kann man ein Pauschbetrag von 24 Euro ansetzen,
b) ist man weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend, so wird ein Pauschbetrag von 12 Euro angesetzt,
c) ist man weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend, so kann man ein Pauschbetrag von 6 Euro ansetzen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
da ihr Arbeitgebern so fast alles übernommen hat, bleibt Ihnen noch der Verpflegungsmehraufwand, falls dieser nicht vom Arbeitgeber übernommen wurde. Der Verpflegungsmehraufwand wird aufgrund der Abwesenheitsdauer gemessen. Sind Ihnen evtl. noch irgendwelche Reisenebenkosten entstanden, die der Arbeitgeber nicht übernommen hat?
Folgende Verpflegungsmehraufwandpauschalen gibt es:
a) wenn man 24 Stunden abwesend ist, so kann man ein Pauschbetrag von 24 Euro ansetzen,
b) ist man weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend, so wird ein Pauschbetrag von 12 Euro angesetzt,
c) ist man weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend, so kann man ein Pauschbetrag von 6 Euro ansetzen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Re: Dienstreise Werbungskosten Entfernungspauschale
Diese 24€ pro Tag werden auch von meinem Arbeitgeber mit den Reisekosten erstattet.steuerinfoblog hat geschrieben:da ihr Arbeitgebern so fast alles übernommen hat, bleibt Ihnen noch der Verpflegungsmehraufwand, falls dieser nicht vom Arbeitgeber übernommen wurde.
Also kann ich da eigentlich nichts ansetzen.
Was ist mit den Fahrten zur Firma? Lohnt es sich da ~ 15x100Km anzugeben?
Vielen Dank.
Gruß