Student Fernseher absetzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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idontknowone
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jan 2012, 20:17

Student Fernseher absetzen?

Beitrag von idontknowone »

Hallo,

ich studiere Medienkulturwissenschaft und bin als Werkstudent angestellt. Mache als ganz normal meine Steuererklärung.
Klappt auch seit Jahren gut und ich setze immer erfolgreich jede Menge Zeugs (Bücher, DVD's, ...) als Kosten für Fortbildungsmaßnahmen (Studium) ab.
Jetzt habe ich mir einen Fernseher gekauft, da das schauen auf einem 10 Jahre alten Minifernseher nicht wirklich gut ist. Und neue Technologien auch komplett an mir vorbei gehen. Das ist auch tatsächlich relevant für mein Studium, gerade die Verbindung von Internettechnologien mit dem Fernsehen. Darüber schreibe ich nun sogar eine Semsterarbeit.
Wie kann ich das Gerät aber nun absetzen?
Ich habe das Gerät selber (1500€), eine Wandhalterung (30€) und einen Wifi-Stick (30€) gekauft.
Bisher kenne ich das so, dass technische Geräte über eine bestimmte Zeit abgesetzt werden müssen.
Aber in meiner Steuer-Software (Wiso) habe ich keine solche Eingabemöglichkeit in den Punkten die Fortbildung betreffend.
Dort habe ich nur "Arbeitmaterialien" und "sonstige Kosten". Allerdings wird dann dort das Gerät mit einem Mal in voller Höhe abgesetzt?

Ist das dann richtig?

Danke für jegliche Hilfe!
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Student Fernseher absetzen?

Beitrag von Bostonian »

Ist die Frage ernst gemeint?

Ein Fernseher dient i.d.R. der privaten Lebenshaltung und ist damit nicht steuerlich abzugsfähig. Den Finanzbeamten vom Gegenteil zu überzeugen, dürfte nahezu unmöglich sein. Bankangestellte dürfen Anzüge auch nicht als Berufsbekleidung abziehen, genau aus dem gleichen Grund (Nutzung im Privatbereich).
idontknowone
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jan 2012, 20:17

Re: Student Fernseher absetzen?

Beitrag von idontknowone »

Ja ich meine das ernst.
Ich hätte das Gerät nicht gekauft, würde ich nicht studieren.
Wie gesagt setze ich bisher auch immer DVD's ab. Da kannst du auch argumentieren, dass sie ja nur für das private Vergnügen da sind.
Aber auch einen Computer im Arbeitszimmer kannst du genauso zum Zocken benutzen.

Beim Absetzen von Arbeitsmitteln für das Heimbüro kann man im Formular ja auch die anteilige Nutzung angeben, aber wie gesagt gibt es so was bei den Mitteln für die Fortbildung gar nicht.
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