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Arbeitszimmer - welche Unterlagen/ Belege

Verfasst: 15. Jan 2012, 11:40
von boogi33
Hallo zusammen,
Bin neu hier und habe eine Frage zum Arbeitszimmer. Komme mit den Abrechnungen nicht klar.
Was ich verstehe, ist, dass nur abgesetzt werden kann, was 2011 auch tatsächlich bezahlt wurde.

- Also zunächst mal die anteilige Kaltmiete.
- Dann die anteiligen Stromkosten.
- Zuletzt die anteiligen Nebenkosten, wie ich sie an meinen Vermieter bezahle? Hierin enthalten sind auch Betriebskosten etc.. Oder nur die Heizkosten, bzw. die Vorauszahlungen hierzu? Nur weiß ich gar nicht, was ich nur für Heizkosten allein vorauszahle...

Ich bin Mitte 2010 eingezogen. Vorauszahlungen an meinen Vermieter leiste ich 100 € / Monat. 2011 habe ich an meinen Vermieter also 1200 € Nebenkostenvorauszahlungen erbracht. Mitte 2011 wurde abgerechnet (Abrechnungszeitraum Juni 2010 bis Mai 2011) und ich habe vom Vermieter 300 Euro für diesen Zeitraum zurückerhalten (ich war Ende 2010 viel und lange unterwegs, daher kaum verbrauch). Meine Heizkosten - und Warmwasserabrechnung (Brunata) weist ein guthaben von 30 € auf.

Soweit also zu den Daten.

Nun ist mir gar nicht klar, was ich angeben kann. Nur Heizkosten oder die gesamten Nebenkostenvorauszahlungen an meinen Vermieter (= 100 €/ Monat)? Und wie muss ich die Erstattung meines Vermieters (= 300 €), die sich ja eigentlich nur wegen meiner Abwesenheit in 2010 ergeben hat, verrechnen? Und was ist mit dem Guthaben auf der Abrechnung der Brunata (= 30 €?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Oder kann ich's mir leicht machen und einfach nur alle Daten sowie dazugehörige Belege einreichen, ohne dazu eine eigene Rechnung zu erstellen? Da freut sich der Finanzbeamte sicher auch nicht gerade... Naja, wäre klasse, wenn ihr nen Tipp habt.

Habe Steuerrecht nur in der Theorie gelernt und bin mit den praktischen Feinheiten so gar nicht vertraut :)

Danke euch, boogi33

Re: Arbeitszimmer - welche Unterlagen/ Belege

Verfasst: 16. Jan 2012, 14:38
von Bostonian
Wenn Du alle Belege einfach so einreichst, ohne ein korrektes Vorsortieren, kannst Du a) das Formular nicht richtig ausfüllen und b) machst Du Dir keine Freunde beim Finanzamt. Dann solltest Du erst einmal mit einer Ablehnung rechnen, die Du dann im Einspruchsverfahren wieder korrigieren kannst.
Wie Du schon sagtest, es gilt das Zuflußprinzip (Zeitpunkt der Zahlung). Als Privatperson bilanziert man nicht, auch nicht Anzahlungen und sonstige Vermögensgegenstände. :-)
Wenn Du vom Vermieter Deine Erstattung bekommst, ziehst Du es bei den Aufwendungen ab - auch wenn es das Vorjahr betraf. Wenn Du nachzahlen mußt, erhöht es den Aufwand der Zahlperiode.
Die genaue Aufteilung Deiner Nebenkosten sollte eigentlich in Deinem Mietvertrag stehen, zumindest die Aufteilung nach "kalten" (Grundsteuer, Gehwehreinigung, etc. ) und "warmen" (Heizung) Betriebskosten.

Re: Arbeitszimmer - welche Unterlagen/ Belege

Verfasst: 16. Jan 2012, 14:47
von boogi33
Ok. Verstehe, schon einmal danke für die hilfreiche Antwort. Das ging flott! :-)
Werde das dann mal alles so zusammenrechnen.
Habe ich aber richtig verstanden, dass nur die Nebenkosten für die Heizung absetzbar sind?
Und ich auch nur das Guthaben bzw. die Erstattung für die Heizung anteilig hiervon abziehen muss?

Grüße, Felix