Hallo,
dass ich die Maklerprovision im Falle eines Umzuges des Berufes wegen steuerlich geltend machen kann ist mir bekannt, aber meine Situation ist etwas kniffliger.
Derzeit sieht es so aus:
Entfernung zur AS 165km, deswegen habe ich eine 2ten Wohnsitz und meine Familie lebt noch am 1ten Wohnsitz.
Doppelte haushaltsführung und wöchenliche Heimfahrten... soweit kein Problem.
Nun möchte ich im Sommer meine Familie zu mir holen und die meisten Wohnungen in dieser gegend gibt es nur über Makler. Kann ich in diesem Fall die Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen oder geht es nicht mehr, da ich bereits "in der Nähe" der AS wohne?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Maklerprovision - knifflig
Re: Maklerprovision - knifflig
Dein Ehegatte / Lebenspartner könnte die Maklerprovision problemlos steuerlich abziehen. Sofern er / sie berufstätig ist und überhaupt Steuern zahlt. Bei Dir dürfte es schwieriger sein, aber nicht unmöglich.