Defekt eines Computers im Abschreibungszeitraum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ernst Twitt
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Registriert: 7. Jan 2012, 16:27

Defekt eines Computers im Abschreibungszeitraum

Beitrag von Ernst Twitt »

Hallo,
ein privat angeschaffter und (teilweise) beruflich genutzter Computer lässt sich bekanntlich bei der Einkommensteuer geltend machen.
Was geschieht aber, wenn währen des Abschreibungszeitraums v. idR 3 Jahren (also z.B. nach 2 Jahren — keine Gewährleistung mehr) das Gerät wegen eines Defekts durch die Neuanschaffung eines anderen Geräts -- ebenfalls beruflich genutzt -- ersetzt werden muss?

Beste Grüße,
Ernst
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Defekt eines Computers im Abschreibungszeitraum

Beitrag von Bostonian »

Im Unternehmen wäre der Sachverhalt ein "Anlagenabgang ohne Resterlös" und würde sofort eine steuermindernde Sonderabschreibung des Restbuchwertes nach sich ziehen. Danach würde der neue Computer wieder als neue Investition aktiviert und erneut abgeschrieben. Im Privatbereich müßte es - systematisch betrachtet - auch nicht viel anders sein.

Aber seit die GWG-Regeln gelten mit dem sogenannten steuerlichen Sammelposten (2007?), ist es etwas anders. Aus haushalterischen Gründen hat man das Maßgeblichkeitsprinzip mit der Verbindung zum Handelsrecht und der dort vorgeschriebenen Abschreibung nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gekippt. Seitdem wird es über fünf Jahre abgeschrieben, egal ob vorher defekt oder nicht. Wobei seit der letzten Bundestagswahl wieder ein Wahlrecht zwischen Sammelposten und der alten GWG-Regelung gilt.

Anyway, für die Beantwortung Deiner Frage ist nicht ganz unerheblich, wie teuer Dein Computer bei der Anschaffung war und wie Du ihn bisher abgeschrieben hattest (Sammelposten oder Einzelwirtschaftsgut).
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