Hallo zusammen,
ich ziehe für ein studienbezogenes Praktikum nach Frankfurt. Ist es möglich, die für das dortige Zimmer zu zahlende Miete als Verlustvortrag in der Steuererklärung anzugeben?
Danke und viele Grüße
Praktikumsunterkunft für Verlustvortrag?
Re: Praktikumsunterkunft für Verlustvortrag?
Die Kosten fürs das Zimmer kannst Du als (beschränkt abzugsfähige) Ausbildungskosten geltend machen. Das ist der aktuellste Stand der Rechtslage. Mehr kann man aufgrund der wenigen vorliegenden Informationen nicht sagen.
Wenn Du anderes Einkommen hast, werden diese Ausbildungskosten erst einmal dagegen gerechnet. Solange im Ergebnis der Betrag größer Null ist (z.B. Nebenjob 4800 Euro Einkommen abzgl. 3000 Euro Ausbildungskosten), verbleibt nichts, was vorgetragen werden könnte.
Wenn Du anderes Einkommen hast, werden diese Ausbildungskosten erst einmal dagegen gerechnet. Solange im Ergebnis der Betrag größer Null ist (z.B. Nebenjob 4800 Euro Einkommen abzgl. 3000 Euro Ausbildungskosten), verbleibt nichts, was vorgetragen werden könnte.