Reisekosten bei Kundenbesuch mit Firmenwagen absetzbar

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hansvhugo
Beiträge: 1
Registriert: 21. Dez 2011, 15:45

Reisekosten bei Kundenbesuch mit Firmenwagen absetzbar

Beitrag von hansvhugo »

Hallo,

als Teil meines Arbeitsentgeltes stellt mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur privaten (und dienstlichen) Nutzung zur Verfügung. Die private Nutzung wird von mir versteuert (1Prozent Listenpreis).

Den Weg zur Arbeit setze ich regelmäßig von der Steuer ab (obwohl dieser mit dem Firmenwagen gefahren wird). Das Finanzamt hat diesbezüglich bisher noch nicht gemuckt - dies scheint mir eigendlich auch plausibel, da ich die Kostenfreiheit des Arbeitsweges ja über die o.g. Versteuerung des Firmenwagens versteuere.

1. Frage: Ist das überhaupt richtig so, den Weg zum Arbeitsplatz wegen trotz Firmenwagen abzusetzen.

In 2012 war ich sher viel für zu Kunden unterwegs - natürlich auch mit Firmenwagen. Dies sah so aus, dass ich regelmäßig an mehrern TAgen in der Woche ganztägig beim Kunden eingesetzt war und statt zu meinenm Arbeitsplatz morgens zum Kunden und abends wieder zurück nach Hause gefahren bin. Wenn ich es richtig verstanden habe kann der Weg zum Kunden ebenfalls abgesetzt werden (sogar mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern anstatt mit der einfachen Strecke).

2. Frage: Kann ggf. auch der Weg zum Kunden von der Steuer abgesetzt werden, wenn dieser mit dem Firmenwagen zurückgelegt wird.

In den Foren in denen ich bisher gesucht habe, bin ich nicht fündig geworden und bin daher für jeden Hinweis dankbar.

Gruss,

Hans
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Reisekosten bei Kundenbesuch mit Firmenwagen absetzbar

Beitrag von Bostonian »

Generell ist der von Dir versteuerte geldwerte Sachbezug der KfZ-Nutzung nur für den privaten Anteil und stellt eine Vereinfachungsregelung (1% des Listenpreises + 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnort-Arbeitsort) dar. Die Alternative wäre die Fahrtenbuchmethode, wo Du genau Buch führen müßtest zwischen privaten und dienstlichen Fahrten. Dann würde nur der private Anteil besteuert werden. Das lohnt sich für den Arbeitnehmern, wenn der private Anteil sehr gering ist.

zu Frage 1.) Sehe ich auch so wie Du. Ich habe dazu auch verschiedenste Meinungen gehört, aber keiner konnte es mit Gesetztestext belegen. Die Nichtabzugsfähigkeit der Entfernungspauschale bei einem Dienstwagen scheint mir daher in den Bereich der "urban legends" zu gehören. Auch mein Steuerprogramm (Wiso Software) sagt, daß die Entfernungspauschale abzugfähig ist. Und Dein Finanzamt scheint es ja ebenfalls zu bestätigen.

zu Frage 2.) Die Fahrten zum Kunden sind Fahrten mit dem Dienstfahrzeugs Deiner Arbeitgebers. Es sind keine privaten Aufwendungen. Daher sind diese bei Dir nicht abzugsfähig.
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