Hallo,
eine Frage: sind die Kosten für einen Heizkörper, den ich in meiner eigenen Wohnung installieren lassen habe, absetzbar ?
Gruß
Andreas
Anschaffung Heizkörper f. selbstgenutzte Eigentumswohnung
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- Registriert: 18. Dez 2011, 17:52
Re: Anschaffung Heizkörper f. selbstgenutzte Eigentumswohnung
Nein.
Wenn es sich um eine Reparatur und keine Investition handelt, kannst Du den Arbeitsanteil der Reparatur, nicht die Materialkosten, als Handwerkerleistung abziehen. Dafür brauchst Du: eine Rechnung vom Installateur und den Nachweis der unbaren Zahlung (Überweisung).
Wenn es sich um eine Reparatur und keine Investition handelt, kannst Du den Arbeitsanteil der Reparatur, nicht die Materialkosten, als Handwerkerleistung abziehen. Dafür brauchst Du: eine Rechnung vom Installateur und den Nachweis der unbaren Zahlung (Überweisung).