Hallo,
ich hätte da mal eine Anfängerfrage.
Ich habe mir eine Maus-Tastatur-Kombo geholt um mich nicht beruftlich mit dem TouchPad und der Laptop Tastatur abzuquälen.
Diese kann ich ja - da 100% beruflich genutzt - absetzen.
Das blöde nun ist, dass ich diese erst Ende November gekauft habe.
Die Kombo hat 65,54 € gekostet und wäre bei dem tatsächlichen Anschaffungszeitpunkt vom 29.11.11 nur noch 4,54 €
für die Abschreibung wert.
Wenn ich den 01.01.11 als Anschaffungszeitpunkt angeben würde, käme mehr raus.
Muss die die gleiche Angabe die nächsten 2 Jahr erneut machen mit Anschaffung 29.11.11 um die Nutzung von 3 Jahren deutlich zu machen?
Kann ich die Abschreibung irgendwie anders gestalten um etwas mehr "rauszukitzeln"?
Vielen Dank im Voraus.
Mit Grüßen
Patrick
Frage zu: Abschreibung von Maus&Tastatur (beruflich genutzt)
Re: Frage zu: Abschreibung von Maus&Tastatur (beruflich genutzt)
Bei 65 Euro Anschaffungskosten wird nichts über eine Laufzeit abgeschrieben. Das verbuchst Du unter Arbeitsmaterialien und kannst es damit sofort komplett von der Steuer absetzen.