Frage zu: Abschreibung von Maus&Tastatur (beruflich genutzt)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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PatrickG
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Registriert: 3. Dez 2011, 15:30

Frage zu: Abschreibung von Maus&Tastatur (beruflich genutzt)

Beitrag von PatrickG »

Hallo,

ich hätte da mal eine Anfängerfrage.

Ich habe mir eine Maus-Tastatur-Kombo geholt um mich nicht beruftlich mit dem TouchPad und der Laptop Tastatur abzuquälen.

Diese kann ich ja - da 100% beruflich genutzt - absetzen.
Das blöde nun ist, dass ich diese erst Ende November gekauft habe.

Die Kombo hat 65,54 € gekostet und wäre bei dem tatsächlichen Anschaffungszeitpunkt vom 29.11.11 nur noch 4,54 €
für die Abschreibung wert.

Wenn ich den 01.01.11 als Anschaffungszeitpunkt angeben würde, käme mehr raus.
Muss die die gleiche Angabe die nächsten 2 Jahr erneut machen mit Anschaffung 29.11.11 um die Nutzung von 3 Jahren deutlich zu machen?

Kann ich die Abschreibung irgendwie anders gestalten um etwas mehr "rauszukitzeln"?

Vielen Dank im Voraus.

Mit Grüßen


Patrick
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Frage zu: Abschreibung von Maus&Tastatur (beruflich genutzt)

Beitrag von Bostonian »

Bei 65 Euro Anschaffungskosten wird nichts über eine Laufzeit abgeschrieben. Das verbuchst Du unter Arbeitsmaterialien und kannst es damit sofort komplett von der Steuer absetzen.
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