Hallo. Bei mir geht es darum dass ein Verwandter nach einem Wegeunfall einen neuen PKW kaufen musste, da er so ländlich wohnt, dass der Weg zur Arbeit (etwa 30km) ausschließlich mit PKW zurückzulegen ist.
Nun wollte ich mal fragen, können die Kosten ganz oder anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Wie gesagt, das vorherige Fahrzeug ist bei einem Wegeunfall zerstört worden.
Ohne PKW ist die Arbeitsstelle nicht erreichbar. Der PKW wird schon seit je her fast ausschließlich für den Weg zur Arbeit genutzt (vielleicht 1-2 Privatfahrten pro Jahr), da noch ein zweiter PKW für den PArtner existiert. Dieser steht meinem Verwandten jedoch aufgrund der Berufstätigkeit des PArtners nicht zur Verfügung. Die Arbeitswege beider sind genau entgegengesetzt (+ Schichtdienst), also ist auch keine gemeinsame Fahrt möglich.
Vielen Dank. Ich hoffe ich hab nicht zu verwirrend geschrieben.
PKW als Werbungskosten?
Re: PKW als Werbungskosten?
Für die Nutzung des PKW für den Weg zur Arbeit kann die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Diese beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Damit sind alle KfZ-Kosten abgegolten. Als Werbungskosten können diese Aufwendungen daher nicht geltend gemacht werden.
Im speziellen vorliegenden Fall kommt aber ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht.
Im speziellen vorliegenden Fall kommt aber ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht.