Laptop mit Gutscheinen bezahlt, AfA

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Vicasso
Beiträge: 1
Registriert: 3. Aug 2011, 17:10

Laptop mit Gutscheinen bezahlt, AfA

Beitrag von Vicasso »

Hallo,
bin volltzeit Angestellter und studiere berufsbegleitend. Hierfür brauche ich einen Laptop.
Nun meine Frage: würde gerne einen von amazon erwerben. Habe mehrere Gutscheine, die ich zwar ursprünglich verschenken wollte, würde diese jetzt aber für den Laptop verwenden wollen. Die Gutscheine(Wert 450€, bezahlt 400€ ) wurden nachweislich von mir aus Ebay erworben. Der Laptop kostet 950€ Welchen Aufwand kann ich für den Laptop fürs AfA geltend machen? Der Wert, der Auf der Rechnung als "bezahlt" stehen wird(500€ , oder der, den ich tatsächlilch bezahlt haben werde, sprich 500€ + 400€(Gutscheinkauf)?
Gehe jetzt nicht davon aus, dass ich wirklich 950€ ansetzen kann, da mir ja nicht der Aufwand von 950€, sondern, 900€ entsanden ist, auch wenn das der eigentliche Kaufpreis ist.

Wenn wir schon dabei sind, noch ne Frage zur meiner Gewissheit. Ich kann den Laptop auf 3 Jahre verteilt ansetzen? Sprich für 2011 2012 und 13 oder?
Vielen Dank im Voraus
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Laptop mit Gutscheinen bezahlt, AfA

Beitrag von Bostonian »

Zu Frage 1) Du hast 900 Euro für den Laptop bezahlt, und kannst damit 900 Euro für den Laptop absetzen. Die Gutscheine mußt Du hier als eine Art Zahlungsmittel ansehen. Für deren Erwerb hattest Du ja nur 900 Euro investiert.

Auf der Rechnung wird vermutlich der Gutschein drauf stehen, insofern solltest Du gleich darauf hinweisen, daß Du diesen käuflich erworben hattest und nicht gewonnen/geschenkt bekommen/geerbt.

zu Frage 2) Ein Laptop hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 36 Monaten. Du kannst die anteilige Abschreibung daher in den Jahren 2011, 2013, 2014 und 2015 absetzen. Ersteres und letzteres nur im Verhältnis der Monate, wo die 36 Monate laufen. Alternativ bietet sich im Rahmen der Wahlrechte an, den Laptop als GWG zu klassifizieren (Anschaffungswert liegt unter 1000 Euro), und dann über fünf Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Vorteil: du kannst noch im Jahr des Kaufs 20% absetzen, egal ob im Dezember oder Januar gekauft. Nachteil: wenn der Laptop gestohlen wird oder defekt ist, kannst Du nicht schneller abschreiben, sondern mußt weiterhin die Fünf-Jahres-Frist laufen lassen.
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