Einsatzwechseltätigkeit und Zweitwohnsitz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuer0910
Beiträge: 3
Registriert: 20. Sep 2011, 09:33

Einsatzwechseltätigkeit und Zweitwohnsitz

Beitrag von Steuer0910 »

Hallo.

Ich habe eine Frage zum Thema Einsatzwechseltätigkeit. Ich bin mit Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern gemeldet, ohne eigenen Hausstand, arbeite jedoch seit 5 Jahren 150km entfernt von dem Haus meiner Eltern und habe mir daher eine Zweitwohnung nehmen müssen. Von dieser Zweitwohnung aus pendle ich täglich mit dem privaten KFZ zu unterschiedlichen Baustellen. Dafür schreibe ich eine Art Fahrtenbuch über das ganze Jahr. In diesem werden neben den Wegen von der Zweitwohnung zur Baustelle auch die Fahrten an meinen Hauptwohnsitz und zurück zur Zweitwohnung abgebildet (jedes WE).
Der Arbeitgeber bescheinigt mir jährlich die Anzahl der Arbeitstage an denen ich mindestens 8 Stunden abwesent war.

Nun zur Frage: Fällt dieser Sachverhalt unter die Rubrik "Auswärtstätigkeit" oder doppelte Haushaltsführung?

In der Steuererklärung gebe ich immer an bei Wegen von Wohnung zur Arbeitsstätte "lt. Fahrtennachweis als Anlage" und schreibe dann bei "einf. km gesamt" die Summe der betrieblich gefahrenen einfachen km rein.Diese beinhaltet auch die wöchentlichen Fahrten zum _Hauptwohnsitz.
Zusätzlich mache ich Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Mindestens für alle Arbeitstage mit mind. 8 Std Abwesenheit, so wie es in der Bestätigung des AG steht. Zusätzlich kommen ab und an noch ein paar Tage mit 24 Std hinzu aufgrund von Montagetätigkeiten auswärts mit Übernachtung. Hierfür gibt es eine geringe Auslöse vom AG.

Wie hole ich hier steuermäßig das beste heraus?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Einsatzwechseltätigkeit und Zweitwohnsitz

Beitrag von andi81 »

auswärtstätigkeit ist nur dann gegeben, wenn sie auf einen befristeten zeitraum ausgerichtet ist. und dann auch nur maximal 4 jahre. die doppelte haushaltsführung findet nur dann berücksichtigung, wenn in der elterlichen wohnung ein eigens abschließbarer wohnraum vorhanden ist (sprich auch eigene küche, eigenes bad - letztlich ein kompletter standardwohnraum). ein zimmer entspricht der tatsache nicht. zudem sieht das FA gerne, dass entsprechend ein mietvertrag zwischen den eltern besteht (untermietvertrag).

für deinen SV (sofern dhf nicht gegeben ist, ist aus den ausführungen nicht zu erkennen) besteht lediglich die möglichkeit, die heimfahrten und die normalen fahrten zur arbeitsstätte anzusetzen. wie ich aber verstanden habe, erstattet dir dein AG zumindest teilweise diese fahrten. deswegen schauen, ob es differenzen zu gunsten gibt und diese dann ansetzen.

gruß
Steuer0910
Beiträge: 3
Registriert: 20. Sep 2011, 09:33

Re: Einsatzwechseltätigkeit und Zweitwohnsitz

Beitrag von Steuer0910 »

andi81 hat geschrieben:auswärtstätigkeit ist nur dann gegeben, wenn sie auf einen befristeten zeitraum ausgerichtet ist. und dann auch nur maximal 4 jahre.
= wie gesagt ich bin auf ständig wechselnden Baustellen im näheren Umkreis meines Zweitwohnsitzes tätig, fahre mit eigenem PKW und bin mind. 8 Std. weg

die doppelte haushaltsführung findet nur dann berücksichtigung, wenn in der elterlichen wohnung ein eigens abschließbarer wohnraum vorhanden ist (sprich auch eigene küche, eigenes bad - letztlich ein kompletter standardwohnraum). ein zimmer entspricht der tatsache nicht. zudem sieht das FA gerne, dass entsprechend ein mietvertrag zwischen den eltern besteht (untermietvertrag).

für deinen SV (=?)
(sofern dhf nicht gegeben ist, ist aus den ausführungen nicht zu erkennen) = habe doch geschrieben, dass ich im Haus meiner Eltern keinen eigenen Hausstand besitze. Doppelte Haushaltsführung fällt flach, das war mir klar

besteht lediglich die möglichkeit, die heimfahrten und die normalen fahrten zur arbeitsstätte anzusetzen (= wo und wie in der Steuererklärung setze ich die an? So wie ichs bereits beschrieben hab, ist das okay?).

wie ich aber verstanden habe, erstattet dir dein AG zumindest teilweise diese fahrten. deswegen schauen, ob es differenzen zu gunsten gibt und diese dann ansetzen. = die vom AG erstatteten Fahrten betreffen die Auslöse wenn ich auf Montage bin. Das heißt ich fahre anfang der Woche mit Betriebsfahrzeug bspw. nach Köln (600km Anreise), arbeite dort die Woche über und komme Freitags zurück. Übernachtung zahlt firma.

gruß
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