Urteil des Bundesfinanzhofes - Was bedeutet das für mich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Erststudium
Beiträge: 1
Registriert: 17. Aug 2011, 13:55

Urteil des Bundesfinanzhofes - Was bedeutet das für mich?

Beitrag von Erststudium »

Hallo,
ich befinde mich seit ca. 5 Jahren in meinem Erststudium, welches ich direkt nach Abitur und Wehrdienst begonnen habe und in wenigen Monaten abschließen werde. Wie ich heute aus den Nachrichten erfahren habe, lassen sich Werbungskosten für das Studium steuerlich bei der ersten Einkommensteuererklärung absetzen. Während meinem Studium habe ich lediglich innerhalb des letzten Jahres ca 500 Euro/Monat verdient und daher noch keine Steuererklärung abgegeben. Meine Frage lautet nun, inwiefern ich trotz fehlender amtlicher Nachweise die Kosten für mein Studium (Miete, Studiengebühren, PC) absetzen kann? Weiterhin würde ich gerne in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Verlustfeststellung ( die ja für die letztem 7 Jahre möglich ist ) erklärt bekommen.
Vielen lieben Dank :)
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Urteil des Bundesfinanzhofes - Was bedeutet das für mich?

Beitrag von Bobgray »

Also ohne Nachweise kann man grundsätzlich gar nichts absetzen, ausser vielleicht Fahrtkosten, und da wirst du mindestens auch eine Studienbescheinigung benötigen. Für die Miete wäre vermutlich auch der entsprechende Mietvertrag (ggf. zusätzlich die Mietzahlungen via Kontoauszug) als Nachweis zu erbringen. PC etc. kannst du ebenfalls vergessen ohne entsprechende Rechnung.

Verlustfeststellung:

Meines Wissens könntest du - theoretisch - für die Jahre 2007 (die vorigen Jahre sind verjährt) - 2011 Steuererklärungen abgeben, in denen du die - nachgewiesenen - Studienkosten und die - sofern vorhanden - Erträge angibst. Da die Aufwendungen höher als die Erträge wären, hättest du in dem übersteigenden Betrag einen Verlust, den du dann - theoretisch - mit deinen zukünftigen steuerpflichtigen Einkünften verrechnen könntest.

Ob es tatsächlich so kommt das jetzt jeder Student einen riesen Verlustvortrag aufbauen darf und so im ersten Berufsjahr quasi keine Steuern zahlen muss, darf doch stark bezweifelt werden. Es wird eher mit einem Erlass des BMF gerechnet, der die Anweisung an die Finanzbehörden ausgibt, die von dir angesprochenen Urteile nicht auf andere Personen anzuwenden. D.h. du müsstest ebenfalls mit ungewissem Ausgang klagen.
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