Wann ist ein Zweitstudium eine Auswärtstätigkeit?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lina85
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2011, 00:57

Wann ist ein Zweitstudium eine Auswärtstätigkeit?

Beitrag von lina85 »

Hallo,

Meine Frage ist zu folgendem hypothetischen Fall:

A hat bis September 2010 nicht-selbständig gearbeitet, das Arbeitsverhältnis gekündigt und im Oktober 2010 ein Zweitstudium in England begonnen. Für das Vollzeitstudium ist A nach England gezogen, plant jedoch nach dem Studium nach Deutschland zurückzukehren.

Das Finanzamt erkennt die Studiengebühren als Fortbildungskosten (Werbungskosten) an, jedoch nicht:
- die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)
- die tatsächlichen Übernachtungskosten (Miete)
weil laut Steuerbescheid keine Auswärtstätigkeit bzw. doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, weil A in Deutschland bei den Eltern gemeldet ist, jedoch dort keinen eigenen Hausstand hat. Das hat A dem Finanzamt auf Nachfrage auch mitgeteilt.

Aus Sicht von A liegt jedoch eine Auswärtstätigkeit vor, weil A den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungskosten als beruflichen Anlass und nicht als private Lebensführung sieht.

Mit welcher Argumentation kann diese Situation als Auswärtstätigkeit ausgelegt werden? Gibt es Richtlinien oder Urteile, welche die Sicht von A unterstützen?

Oder ist ein Einspruch aussichtslos, weil diese Situation eindeutig keine Auswärtstätigkeit ist? Zum Beispiel, weil A während des Studiums nicht bei einem Unternehmen angestellt war?

Vielen Dank
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Wann ist ein Zweitstudium eine Auswärtstätigkeit?

Beitrag von andi81 »

das mit den auswärtstätigkeiten stößt den FA derzeit echt n bissl auf. es wird sich schon innerhalb von abordnungen oder befristeten entsendungen zu ausländischen tochtergesellschaften / zweigstellen oft quer gestellt. deswegen vermute ich, dass es bei einem freiwilligen ausländischen studium noch schwerer sein wird eine AWT durchzuboxen.

auf alle fälle sollte in der argumentation § 3 Nr.16 EStG i. v. m. R 9.4 Abs. 2 Satz 1 LStR aufgeführt werden. hilfreich ist auch BFH- urteil des großen senats vom 21.09.2010 GrS 1/06.

versuchen kann man es auch über das objektive nettoprinzip bzw. kann man es auch mit dem allgemeinen gleichheitsgrundsatz versuchen. BVerfGE 82, 126 (151); 96, 1 (6); BVerfGE 78, 214 (227); BVerfGE 84, 348 (359); 96, 1 (6); BFH Urteil vom 19. Dezember 2005, Az.: VI R 30 / 05.

einfach mal durchlesen und bissl basteln. ich gebe aber gleich den hinweis, dass dies in 60 - 70% der fälle von den FA abgeschmettert wird. man kann dann klar am einspruch weiter festhalten, dann gelangt die geschichte in der rechtsbehelfsstelle ohne aussicht auf erfolg. fast chancenlos ist man bei den FA in bayern.

viel glück

gruß
lina85
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2011, 00:57

Re: Wann ist ein Zweitstudium eine Auswärtstätigkeit?

Beitrag von lina85 »

Hallo andi81,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Falls das Zweitstudium nicht als Auswärtstätigkeit anerkannt wird, ist es möglich die anteilige Miete für das häusliche Arbeitszimmer anzusetzen? Es handelt sich zwar um ein Vollzeitstudium, jedoch mit deutlich weniger Präsenzvorlesungen als Heimarbeit.

Viele Grüße
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