Hallo ich habe mal eine Frage zu den Reisekosten.
Wenn man über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (Arbeitgeber Bundeswehr) eine Umschulung in einer Umschulungsservicebetrieb macht, kann man dann die ersten drei Monate Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) sowie Verpflegungsmehraufwand bei der Einkommenssteuer als Reisekosten absetzen. Gibt es hier evtl. ein Urteil oder einen genauen Gesetzestext?
Vielen Dank im Voraus.
Reisekosten
Re: Reisekosten
kommt drauf an, ob diese umstellung außerhalb des eigentlichen wohnortes und des AG ist. wenn ja, dann ist das zweifelsfrei machbar
gruß
gruß