Keine ESt für 2009 gemacht Fortbildungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Wicef
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Keine ESt für 2009 gemacht Fortbildungskosten

Beitrag von Wicef »

Hallo zusammen,

da ich ein Laie bin was Steuerrecht angeht, hoffe ich mir kann jemand hier weiterhelfen.

Ich habe von 2008 bis 2010 ein Fortbildung zum Techniker in Vollzeit absolviert, dabei sind erhebliche Kosten entstanden(Gebühren, Fachbücher usw.). Für das Jahr 2008(in 2009) habe ich eine Steuererklärung abgegeben und hab auch gut was erstattet bekommen. Leider habe ich durch Prüfungsstress, privaten Stress und Bewerbungsphasefür das Jahr 2009(in 2010) keine Steuererklärung abgegeben :( .Gerade in dem Jahr 2009 sind aber die meisten Aufwendungen entstanden und keine Einnahmen.

Meine Frage ist, gibt es Möglichkeiten die Aufwendungen von 2009, mit in das Jahr 2010 reinzunehmen?

Danke

Viele Grüße
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Keine ESt für 2009 gemacht Fortbildungskosten

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Wicef,

um die Aufwendungen aus dem Jahr 2009 steuerlich in 2010 gelten machen zu können, müssen diese die Einnahmen übersteigen. Wie du schreibst, ist dies eindeutig der Fall.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob die Fortbildungskosten nun Sonderausgaben (und somit nicht nach 2010 übertragbar sind) oder Werbungskosten/Betriebsausgaben (dann besteht die Möglichkeit einer Verlustfeststellung und eines Übertrages nach 2010).

Welcher Tätigkeit gehst du im Jahr 2010 nach?
Mit welcher Tätigkeit meine ich, ob es sich hierbei um eine
selbstständige Tätigkeit
oder eine unselbstständige Tätigkeit
handelt.

Sollte es sich um eine unselbstständige Tätigkeit handeln (und davon geh ich jetzt mal aus) solltest du im Jahr 2009 die gesamten Aufwendungen/Kosten für die Weiterbildung, als Fortbildungskosten in die ,,Anlage N" eintragen. Das Finanzamt stellt diese dann fest und sendet dir einen Einkommensteuerbescheid sowie einen Bescheid über die Feststellung von Verlusten für das Jahr 2009 zu.

Mit diesem Verlustfeststellungsbescheid bekommst du dann den Übertrag der Kosten in das Jahr 2010 hin.

Würde in deiner Situation zunächst die Steuererklärung 2009 abgeben und abwarten, bis der Verlustfeststellungsbescheid vorliegt und erst dann die Einkommensteuer 2010 abgeben.

Gruß + viel Erfolg
Siegesritter
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